Essen. . Aus für “Spiegel TV“ und “stern TV“ bei RTL: Der Sender stoppt die Formate mit sofortiger Wirkung. Nach einem Gerichtsbeschluss ist der Privatsender nicht mehr verpflichtet, der Produktionsfima dctp Sendeplätze zur Verfügung zu stellen.

RTL stoppt „Spiegel TV“ und „stern TV“ mit sofortiger Wirkung. Das erklärte Sendersprecher Christian Körner in Köln am Freitag auf Anfrage. Die Regelung gelte „bis auf Weiteres“. Hintergrund: Nach einem Gerichtsbeschluss ist der Privatsender nicht mehr verpflichtet, der Produktionsfima dctp Sendeplätze zur Verfügung zu stellen.

"Aus diesem Grunde werden wir diese Programme absetzen und durch eigene Programme ersetzen", erklärte Körner weiter. "Wir sind mit den Regulierungsbehörden im direkten Austausch zum weiteren Vorgehen und werden die genannten Drittsendezeiten selbstverständlich wieder ins Programm nehmen, sobald dies medienrechtlich wieder geboten ist.“ Die Änderungen im Detail:

  • Sonntag, 20.07. Ausfall Spiegel TV – NEU: 22:00 Transporter – The Mission (vorgezogen)
  • Dienstag, 22.07. Ausfall 10 vor 11 – NEU: 00:30 Undercover Deutschland (Wdh. Vom 21.07.)
  • Mittwoch, 23.07. Ausfall Stern TV – NEU: 22:15 Generation Luxus – Was kostet die Welt (Doppelfolge)
  • Sonntag 27.07. Ausfall Spiegel TV – NEU:ca. 22:25 Uhr Mr. & Mrs. Smith (vorgezogen)

Die Nutzer in den Sozialen Netzwerken reagierten mit Empörung auf die Nachricht. "Stern TV abzusetzen ist der größte Fehler", betont User Patric Brown auf Facebook. Nutzerin Antje Lente pflichtet ihm bei: "Was soll denn DAS??? Stern TV war die einzige Sendung, die sich auch halbwegs intelligente Menschen gern angeschaut haben."

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Grund für die Streichung von Spiegel TV und Stern TV durch RTL ist eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg. Die niedersächsische Landesmedienanstalt hatte die Sendezeiten der Drittanbieter zum Juli 2013 für weitere fünf Jahre ausgeschrieben. Die Versammlung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt hatte im Juni vergangenen Jahres dctp ausgewählt und ihr Direktor hatte daraufhin den sofortigen Vollzug der Zulassung angeordnet. Das aber hätte er nicht er, sondern nur die Versammlung veranlassen können. Damit war ein Formfehler gegeben, gegen den einer der konkurrierenden Anbieter - "Focus TV" aus München - vor Gericht gezogen war.

Unklar ist jetzt jedoch nicht ob, sondern wann es mit den Programmen von Stern bzw. Spiegel TV weiter geht. Das Oberverwaltungsgericht schreibt dazu, dass die Versammlung der niedersächsischen Landesmedienanstalt nun "selbst entscheiden" muss, ob dctp erneut die Sendeerlaubnis für die ausgeschriebenen Programmfenster "umgehend" in die Praxis umsetzen darf. "Bis dahin ist RTL nicht verpflichtet, das Fensterprogramm von dctp zu senden", teilte das Gericht mit. Auf Dauer aber dürfte sich RTL seiner - offenbar ungeliebten - Fensterprogramm durch Drittanbieter nicht entledigen. Das Gericht sagt dazu: "RTL ist wegen des hohen Zuschaueranteils ihres Programms verpflichtet, unabhängigen Dritten Sendezeit in Gestalt eines sog. Fensterprogramms einzuräumen." (mit dae/WE)