Essen. Einige Kommunen wehren sich gegen die Regelungen des GEZ-Nachfolgers Rundfunkbeitrag - und die ARD will womöglich nachbessern. Für Privatleute wird sich vermutlich nichts ändern. Von der neuen Gebühr können sich weniger Menschen komplett befreien lassen als noch von der GEZ.

Immer mehr Kommunen wehren sich gegen den neu berechneten Rundfunkbeitrag. Und stoßen inzwischen auch bei der ARD auf Gehör: Der ARD-Vorsitzende Lutz Marmor hat "in einzelnen Fällen" Nachbesserungen beim Rundfunkbeitrag in Aussicht gestellt. "Bei einer solchen Neuregelung kann es einzelne Fälle geben, wo es Nachbesserungsbedarf gibt", sagte Marmor am Dienstag. Als Beispiele nannte er Beitragsrechnungen an Kommunen, die auch für Räume auf Friedhöfen Beiträge zahlen sollen.

Für Privatleute wird sich vermutlich nichts ändern. Fast alles würde einfacher - so haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Anstalten versucht, dem TV- und Radio-Publikum den Wechsel von der GEZ-Gebühr zum Rundfunkbeitrag schmackhaft zu machen. Seit 1. Januar wird der Beitrag pro Wohnung fällig, es werden nicht mehr Gebühren je Gerät abgerechnet. Eine weitere Änderung: Weniger Menschen können sich vom Rundfunkbeitrag komplett befreien lassen.

Anspruch auf Befreiung haben: Nachweis:

Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)aktueller Bewilligungsbescheid oder eine Bescheinigung der Behörde
Empfänger von Grundsicherung im Alteraktueller Bewilligungsbescheid oder eine Bescheinigung der Behörde
Empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminderungaktueller Bewilligungsbescheid oder eine Bescheinigung der Behörde
Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld IIaktueller Bewilligungsbescheid oder eine Bescheinigung der Behörde
Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerbergesetzaktueller Bewilligungsbescheid oder eine Bescheinigung der Behörde
Sonderfürsorgeberechtigteaktueller Bewilligungsbescheid oder eine Bescheinigung der Behörde
Empfänger von Hilfe zur Pflege oder von Pflegegeldaktueller Bewilligungsbescheid oder eine Bescheinigung der Behörde
Empfänger von Pflegezulagen oder Menschen, denen wegen Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag zuerkannt wirdaktueller Bewilligungsbescheid oder eine Bescheinigung der Behörde
Erwachsene, die im Rahmen einer Leistungsgewährung in einer stationären Einrichtung nach § 45 SGB VIII lebenaktueller Bewilligungsbescheid oder eine Bescheinigung der Behörde
Empfänger von Ausbildungsförderung, die nicht bei den Eltern wohnenaktueller BAföG-Bescheid oder eine Bescheinigung der Behörde
Empfänger von Berufsausbildungs-beihilfe, die nicht bei den Eltern wohnenaktueller Bewilligungsbescheid oder eine Bescheinigung der Behörde
Empfänger von Ausbildungsgeld, die nicht bei den Eltern wohnenaktueller Bewilligungsbescheid oder eine Bescheinigung der Behörde
Menschen, die blind und gehörlos sindaktuelle ärztliche Bescheinigung
Empfänger von Blindenhilfeaktueller Bewilligungsbescheid oder eine Bescheinigung der Behörde

Diese Menschen haben Anspruch auf Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag 

Anspruch auf Ermäßigung haben: Nachweis:

Blinde oder stark sehbehinderte Menschen (Grad der Behinderung mindestens 60 Porzent alleinwegen der Sehbehinderung, die nicht vorübergehend ist)aktueller Schwerbehindertenausweis mit "RF-Merkzeichen" oder Bescheinigung der Behöfrde über die Zuerkennung des "RF-Merkzeichens"
Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich istaktueller Schwerbehindertenausweis mit "RF-Merkzeichen" oder Bescheinigung der Behöfrde über die Zuerkennung des "RF-Merkzeichens"
Menschen mit einer Behinderung, die nicht vorübergehend ist (mindestens 80 Prozent), die, so die Formulierung, "wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können)aktueller Schwerbehindertenausweis mit "RF-Merkzeichen" oder Bescheinigung der Behöfrde über die Zuerkennung des "RF-Merkzeichens"

Antragsformulare gibt es bei Sätdten und Gemeinden, bei den Behörden, die die Ausweise ausstellen und im Internet. Dem ausgefüllten Antrag müssen die Nachweise beigelegt werden.

Menschen, die wegen zu hohen Einkommens keine der oben genannten Sozialleistungen bekommen, deren Einkünfte aber nicht mehr als 17,98 Euro über der jeweiligen Bedarfsgrenze liegen, können als "besonderer Härtefall" eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen. Als Nachweis müssen sie ihrem Antrag die Ablehnung der Behörde oder eine entsprechende Bescheinigung über die Einkommensüberschreitung beilegen. (we/mit dpa)