München. Die vom NDR entlassene frühere "Tagesschau"-Sprecherin Eva Herman hat den Kampf um ihren Sprecherposten endgültig verloren. Der NDR hatte Eva Herman 2007 wegen umstrittener Äußerungen über die Nazi-Zeit gekündigt.

Die ehemalige Tagesschau-Sprecherin Eva Herman. (c) ddp
Die ehemalige Tagesschau-Sprecherin Eva Herman. (c) ddp © ddp

Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt lehnte ihre Beschwerde gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg in letzter Instanz als unbegründet ab, wie das Magazin "Focus" berichtete. NDR-Sprecher Martin Gartzke bestätigte dies und sagte, dem Sender sei dies bereits seit einigen Wochen bekannt.

In Hamburg hatte die 50-Jährige mit einer Kündigungsschutzklage in zweiter Instanz gegen den NDR verloren. Das Landesarbeitsgericht hatte hervorgehoben, die "Tagesschau"-Sprecherin sei nur freie Mitarbeiterin gewesen und könne sich nicht auf den Kündigungsschutz berufen. Vor dem Bundesarbeitsgericht wollte Herman eine Revisionsverhandlung erzwingen.

Verhandlung sollte erzwungen werden

Der NDR hatte seiner langjährigen Sprecherin, die auch als Moderatorin der Talkshow "Herman & Tietjen" bekannt wurde, wegen umstrittener Äußerungen über die NS-Familienpolitik im September 2007 mehrfach gekündigt. Die Moderatorin hatte vor Gericht argumentiert, dass sie in die Dienstplangestaltung beim NDR fest eingebunden worden sei und gewünschte Urlaube nicht habe nehmen können. Daher sei sie faktisch eine Arbeitnehmerin gewesen. (AP/ddp)