Düsseldorf. Das Düsseldorfer Landgericht hat eine für 120.000 Euro verkaufte Marionette als Fälschung eingestuft. Eine Kunstsammlerin hatte die Puppe, die aus dem Jahr 1918 stammen soll, als Werk von Sophie Taeuber-Arp (1889-1943) an eine renommierte Düsseldorfer Galerie verkauft.
Eine für 120.000 Euro als Werk von Sophie Taeuber-Arp (1889-1943) verkaufte Marionette ist vom Düsseldorfer Landgericht als Fälschung eingestuft worden. Eine Schweizer Kunstsammlerin hatte die 73 Zentimeter große Puppe, die aus dem Jahr 1918 stammen soll, an eine renommierte Düsseldorfer Galerie verkauft. Der Galerist hatte 60 000 Euro Anzahlung geleistet, dann bekam er aber Zweifel an der Echtheit der Puppe.
Die Verkäuferin klagte vor Gericht auf Zahlung der ausstehenden zweiten Hälfte des Betrags, verlor aber am Donnerstag. Die Galerie sei zu Recht vom Kaufvertrag zurückgetreten: Das Gericht habe keine Zweifel, dass es sich um eine Fälschung handele. Zuvor hatte die Kammer Zeugen vernommen und Sachverständigen-Gutachten eingeholt.
Puppe soll ein Geschenk gewesen sein
Der Marionetten-Mann mit Hut hat schlenkernde Glieder aus Kork und Pappe in abstrakten Formen wie Zylindern und Quadern. Eine Sammlerin hatte die Figur als Werk der bekannten Malerin, Bildhauerin und Tänzerin Sophie Taeuber-Arp angeboten, die Anfang letzten Jahrhunderts als Dadaistin zur Avantgarde der modernen Kunst gehörte und mit dem Maler Hans Arp verheiratet war.
Sie habe die Puppe von einer Freundin Taeuber-Arps geschenkt bekommen, hatte die Sammlerin behauptet. Eine Sachverständige hatte ausgeführt, die Puppe stamme möglicherweise von einer Schülerin Taeuber-Arps, als Kunstwerk der großen Schweizerin sei die Puppe aber zu plump. (dpa)