Köln/Magdeburg. . Jahrelang streiten die Erben des legendären jüdischen Kunsthändlers Alfred Flechtheim um die Rückgabe von Werken aus seinem früheren Besitz. Nun haben sie einen spektakulären Erfolg. Das Museum Ludwig in Köln gibt ein wertvolles Kokoschka-Bild zurück.

Nach jahrelangem Streit will die Stadt Köln ein wertvolles Gemälde des österreichischen Malers Oskar Kokoschka an die Erben des jüdischen Kunsthändlers Alfred Flechtheim zurückgeben. Die Stadt werde der Empfehlung der beratenden Kommission zur NS-Raubkunst folgen, hieß es am Dienstag in einer Mitteilung. Das berühmte Gemälde "Portrait Tilla Durieux", dessen Wert auf rund drei Millionen Euro geschätzt wird, befindet sich im Museum Ludwig. Direktor Philipp Kaiser erklärte, das Museum wolle so bald wie möglich in Dialog mit den Flechtheim-Erben treten, "um über Möglichkeiten zum Verbleib des Bildes in der Sammlung Haubrich im Museum Ludwig zu sprechen".

Die Flechtheim-Erben bestehen allerdings auf der Rückgabe des Gemäldes. Flechtheim-Anwalt Markus Stötzel sagte der Nachrichtenagentur dpa: "Es besteht für uns keine Veranlassung, mit der Stadt Köln im Nachhinein über eine andere Lösung zu sprechen." Viereinhalb Jahre lang habe es die Gelegenheit für Gespräche gegeben, ohne die Kommission einzuschalten. Die Flechtheim-Erben seien aber bereit, mit der Stadt über die Rückgabe weiterer Werke - darunter Zeichnungen von Ernst Barlach und Paula Modersohn-Becker - zu sprechen, die ebenfalls Teil der Sammlung Haubrich seien.

Kölns Stadtrat soll Rückgabe von Kokoschka-Gemälde in Kürze beschließen

Das Kokoschka-Bild befindet sich seit der Schenkung von Haubrich im Jahr 1946 in der städtischen Sammlung. Haubrich hatte das Bild nach Angaben der Stadt 1934 "in gutem Glauben" gekauft. Der Rat der Stadt soll Ende April die Restitution des Bildes beschließen. Aus Sicht der Stadt Köln handelt es sich "wegen der unübersichtlichen Quellenlage um einen Einzelfall".

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Die Geschichte des Gemäldes sei heute zwar nicht mehr lückenlos aufzuklären, teilte die Kommission am Sitz ihrer Geschäftsstelle in Magdeburg mit. Es sei aber davon auszugehen, dass Flechtheim aufgrund seiner Verfolgung durch das NS-Regime gezwungen war, das Gemälde aufzugeben.

Köln hatte die Rückgabe zunächst abgelehnt, weil Flechtheim (1878-1937) bereits in der Spätphase der Weimarer Republik in großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sei. Er habe das 1910 entstandene Gemälde als Sicherheit für Schulden eingesetzt, mit dem Verkauf seien später zum Teil diese Schulden getilgt worden. Weil keine Einigung erzielt werden konnte, riefen Stadt und Erben die Kommission an.

Die Limbach-Kommission unter dem Vorsitz der früheren Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach, war aufgrund einer gemeinsamen Erklärung von Bund, Ländern und Vertretern der Kommunen zur Rückgabe von NS-Beutekunst gebildet worden. Die Entscheidungen der Kommission sind nicht bindend, werden aber in der Regel von öffentlichen Stellen akzeptiert.

Im vergangenen Jahr hatte sich erstmals ein deutsches Museum mit den Flechtheim-Erben über die Rückgabe eines Gemäldes geeinigt - ohne die Einschaltung der Kommission. Das Kunstmuseum Bonn entschädigte die Nachkommen Flechtheims für das 1913 entstandene Gemälde "Leuchtturm mit rotierenden Strahlen" des rheinischen Expressionisten Paul Adolf Seehaus (1891-1919). Das Bild konnte im Museum bleiben. (dpa)