New York. . Ein US-Bundesrichter hat eine umstrittene Vereinbarung zwischen dem Internetunternehmen Google und Autoren sowie Verlagen zurückgewiesen. Google hat es sich zum Ziel gesetzt, die größte digitale Buchsammlung der Welt zu errichten.

Ein US-Bundesrichter hat eine umstrittene Vereinbarung zwischen dem Internetunternehmen Google und Autoren sowie Verlagen zurückgewiesen. Er berief sich in seiner Entscheidung vom Dienstag auf kartellrechtliche Bedenken und die Notwendigkeit, die Vereinbarung den US-Kongress einzubeziehen. Der Suchmaschinenbetreiber hat es sich zum Ziel gesetzt, die größte digitale Buchsammlung der Welt zu errichten.

Eine solche Sammlung würde „einfach zu weit gehen“, sagte Richter Denny Chin in seiner Urteilsbegründung in New York. Sie würde Google „erhebliche Rechte geben, ganze Bücher ohne Zustimmung der Autoren zu verwerten“. Das Projekt war von den Rivalen von Google, Verbraucherschützern, Literaturagenten, mehreren Regierungen sowie Autoren und Verlegern in zahlreichen Ländern heftig kritisiert worden. Widerstand kam auch aus Deutschland.

Google will Bücher weiter „auffindbar machen“

Richter Chin nannte es bedeutend, dass die Vereinbarung in den Augen vieler Kritiker gegen internationales Recht verstoße. Mit diesen Bedenken solle sich der US-Kongress befassen.

Google-Anwältin Hilary Ware nannte die Entscheidung enttäuschend. „Ungeachtet des Ergebnisses werden wir weiter daran arbeiten, mehr Bücher online über Google Books auffindbar zu machen“, sagte sie. Eine Sprecherin des US-Justizministeriums äußerte sich erfreut über die Entscheidung.

Google hat für das Projekt bereits mehr als 15 Millionen Bücher eingescannt und dafür unter anderem Vereinbarungen mit großen Bibliotheken getroffen. Das Angebot von Google Books macht bislang nur Ausschnitte davon im Internet sichtbar. Ein gerichtlich genehmigtes Abkommen mit den Verlegern hätte es Google ermöglicht, digitale Kopien dieser Bücher zu verkaufen.

Problem der „verwaisten Bücher“

Die beteiligten Parteien hatten sich Mitte November 2009 nach monatelangen Verhandlungen auf eine Neufassung des „Google Book Settlement“ verständigt, das eine pauschale Zahlung von 125 Millionen Dollar (88 Millionen Euro) vorsah. Ein erstes Abkommen war zuvor auf Einwände des Justizministeriums gestoßen. Im Februar 2010 war die Vereinbarung schließlich dem Gericht in New York vorgelegt worden.

Eine wichtige Rolle in den Verhandlungen spielten Bücher, die vergriffen sind und noch dem Urheberschutz unterliegen, ohne dass ein Kontakt zum Autor hergestellt werden kann. Die Einnahmen aus dem Verkauf der digitalen Ausgaben dieser „verwaisten Bücher“ hätten nach den Plänen von Google zehn Jahre lang eingefroren werden sollen. In dieser Zeit hätten Copyright-Inhaber Ansprüche geltend machen können. Richter Chin erklärte, letztlich solle der US-Kongress und kein Privatunternehmen darüber entscheiden, wer unter welchen Bedingungen die Rechte an den „verwaisten Büchern“ erhalte. (ap)