Düsseldorf. .
Die Yehudi-Menuhin-Stiftung hat am Amtsgericht Düsseldorf Insolvenz beantragt. Sie ist zahlungsunfähig: Deshalb fällt der „MUSE“-Förderunterricht für 11.000 Schüler an 100 Grundschulen in NRW aus.
Die 1999 kurz vor dem Tod des Star-Geigers Yehudi Menuhin gegründete Stiftung, die seinen Namen trägt, hat beim Amtsgericht in Düsseldorf Insolvenz beantragt. Sie ist zahlungsunfähig, weil ihr die Bezirksregierung Düsseldorf als Aufsichtsbehörde den Hahn für Fördergelder zugedreht hat.
Nach Angaben der Behörde hat die Menuhin-Stiftung Belege für die Verwendung von Fördergeldern aus den Jahren 2008 und 2009 nur unvollständig eingereicht. Deshalb sperrte sie die bis Ende Juli 2011 noch ausstehenden Fördergelder für die Stiftung. Nach deren Angaben handelt es sich um mehr als 1 Million Euro. So konnten Künstlerhonorare beim MUSE-Förderprogramm der Stiftung nicht ausgezahlt werden.
Bezirksregierung sperrte Fördergelder
Bei diesem Programm erteilen Künstler an 100 NRW-Grundschulen in „Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf“ 11 000 Schülerinnen und Schülern Musik-, Tanz, Theater- und Kunstunterricht. Die Stiftung erklärte das Programm in den betroffenen 491 Grundschulklassen für vorübergehend ausgesetzt.
Wie es in einer Erklärung der Menuhin-Stiftung weiter heißt, werde von der Pleite auch das MUSE-Programm für 151 Schulklassen jenseits von NRW mit getroffen. Eine Sprecherin in Düsseldorf wollte über die Zukunft des Programms gestern nichts sagen: „Wir warten jetzt auf den Insolvenzverwalter, der wird prüfen, was noch möglich ist.“ Die Stiftung besteht darauf, für den von der Bezirksregierung beanstandeten Zeitraum Beleglisten vorgelegt zu haben, die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG kontrolliert worden seien und ein Testat über ihre „grundsätzliche Ordnungsmäßigkeit“ erhalten hätten.
Eine Sprecherin der Bezirksregierung erklärte hingegen, die Buchhaltung der Menuhin-Stiftung sei mangelhaft. Die eingereichten Belege seien derart unvollständig, dass „wir es nicht verantworten können, die jetzt noch ausstehenden Gelder auszuzahlen.“ Sollte nicht nachgewiesen werden können, dass die Mittel ordnungsgemäß verwendet wurden, drohten der Stiftung sogar noch Nachforderungen.