Berlin. .

Die Landesmedienanstalten wollen ein Prüfverfahren gegen die RTL2-Sendung „Tatort Internet“ einleiten. Es soll geklärt werden, ob die mutmaßlichen Täter anhand der Beiträge identifiziert werden können.

Die Direktoren der Landesmedienanstalten haben beschlossen, ein Prüfverfahren gegen die umstrittene RTL-Sendung „Tatort Internet“ einzuleiten. Nach einer vorigen Überprüfung durch die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) werde sich die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) mit der Sendung beschäftigen, wie die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) am Donnerstag in Berlin mitteilte.

Können Beschuldigte identifiziert werden?

Die Prüfgruppe der ZAK wird den Angaben zufolge vor allem der Frage nachgehen, ob in den jeweiligen Beiträgen die mutmaßlichen Täter durch Äußerungen über ihre Lebenssituation für Außenstehende erkennbar waren, so Persönlichkeitsrechte verletzt und journalistische Standards missachtet wurden. „Ohne das Ergebnis der Prüfung vorwegzunehmen gilt grundsätzlich, dass bei der Berichterstattung über Unglücksfälle, Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren die Medien in der Regel keine Informationen in Wort und Bild veröffentlichen dürfen, die eine Identifizierung potenzieller Opfer und Täter ermöglichen“, sagte Wolfgang Thaenert, Direktor der LPR Hessen. Auch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) wird sich in ihrer Sitzung am 11. November mit „Tatort Internet“ beschäftigen.

In der vor drei Wochen gestarteten Sendung, die unter anderen von Stephanie zu Guttenberg präsentiert wird, werden mutmaßliche Pädophile im Netz mit Hilfe von Lockvögeln und versteckter Kamera entlarvt. In der Debatte um die Sendung hatte sich bereits Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gegen die öffentliche Bloßstellung mutmaßlich pädophiler Männer ausgesprochen. Das Thema Kindesmissbrauch sei viel zu ernst für ein reißerisches Format, sagte die Ministerin. (dapd)