Bedburg-Hau/Düsseldorf. Sind Fotos eines künstlerischen Happenings Dokumentation oder Umgestaltung? Der Streit um Fotos einer Aktion der Künstler Joseph Beuys, Bazon Brock und Wolf Vostell, die auf Schloss Moyland gezeigt werden sollten, wird nun vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf entschieden.

Die Frage, ob Fotos einer künstlerischen Arbeit Dokumentation oder Umgestaltung sind, muss vor Gericht geklärt werden, fordert Dr. Bettina Paust, künstlerische Direktorin des Museums Schloss Moyland. Aus gutem Grund: Per Beschluss des Landgerichts Düsseldorf musste besagtes Museum im Mai sieben Fotografien des Düsseldorfer Fotografen Manfred Tischer aus einer laufenden Ausstellung entfernen.

Joseph Beuys (c) imago
Joseph Beuys (c) imago

Die Tischer-Fotos entstanden im Dezember 1964 bei einer Live-Übertragung der „Drehscheibe" im Düsseldorfer Landesstudio. Der Sender strahlte damals eine Aktion der Künstler Joseph Beuys, Bazon Brock und Wolf Vostell aus. Dieses Happening wurde nicht aufgezeichnet. Ergo sind die Fotografien von Manfred Tischer die einzigen existierenden Bilder. Und die sollten 45 Jahre später im Mai 2009 vier Monate im Schloss Moyland erstmals öffentlich gezeigt werden.

Dem schob Dr. Gerhard Pfennig, Anwalt von Eva Beuys und Leiter der VG Bild-Kunst, einen Riegel vor. Er erwirkte Anfang Mai beim Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung. Begründung des Gerichts: Das Museum hätte die Nutzungsrechte bei der Beuys-Witwe einholen müssen. Da dies nicht erfolgt sei, sei die Ausstellung eine „urheberrechtswidrige Umgestaltung des Werkes des Künstlers". Das Museum hängte die Fotografien ab und legte Berufung ein. Und darüber wird am Dienstag, 6. Oktober, 14.30 Uhr, vor dem Oberlandesgericht verhandelt.

"Wir lassen uns nicht auf der Nase rumtanzen"

„Eine Formalie, ein reiner Juristenstreit", findet Gerhard Pfennig. Das Urteil des Landgerichts sei überholt, da die Ausstellung ohnehin im September beendet sein sollte. „Eine grundsätzliche gerichtliche Klärung kann nicht im Rahmen einer Berufung zu einer einstweiligen Verfügung erfolgen", untermauert Pfennig. Um das grundsätzlich klären zu lassen, hat er eine weitere Klage eingereicht, über die im März 2010 gerichtlich entschieden werden soll.

Wobei all das überflüssig gewesen wäre, „wenn das Museum vorher eine Genehmigung eingeholt hätte". Und schiebt nach: „Wir lassen uns nicht auf der Nase rumtanzen", betont Pfennig. Für den die juristisch umstrittenen Tischer-Fotos keinesfalls ein Präzedenzfall sind.

Das sieht Bettina Paust komplett anders: „Was er sagt ist Nonsens". Mit Blick auf die von Pfennig angemahnte Genehmigung betont sie: „Ich kann nichts versäumt haben, was das Recht nicht vorsieht". Und genau in dem Punkt würden die rechtlichen Standpunkte weit auseinanderklaffen. Die Kernfrage laute, ob Fotos von Aktionen und Events ein Akt der Umgestaltung seien oder nicht. „Ich kann nicht nachvollziehen, dass Dr. Pfennig da was aufgebauscht hat und nun versucht, das wieder runterzuspielen." Wenn Museen mit solchen Fotos nicht mehr arbeiten könnten, dann werde eine Dokumentation, ein Weiterleben ephemerer Kunst wesentlich eingeschränkt. Genau das müsse gerichtlich geklärt werden.