Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil die Kunstfreiheit gestärkt. In der Entscheidung lehnten die Richter Entschädigungszahlungen für Personen ab, die in einem Roman in intimverletzender Weise dargestellt werden. Anlass des Urteils war der verbotene Roman "Esra" von Maxim Biller.
Nicht jeder, der sich in einem Kunstwerk erkennbar verunglimpft sieht, hat deshalb auch Anspruch auf eine Geldentschädigung vom Urheber. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch im Fall des zwischenzeitlich verbotenen Romans "Esra". Die Ex-Freundin des Autors Maxim Biller hatte sich in dem Schlüsselroman wiedererkannt und aufgrund der intimen Darstellungen 50.000 Euro wegen Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts gefordert. Der BGH wies dies nun wegen der "besonderen Bedeutung der Kunstfreiheit" zurück. (AZ: VI ZR 219/08)
Erheblicher Eingriff in die Kunstfreiheit
Das Buch war kurz nach seinem Erscheinen im 2003 verboten worden. Es handelt von der quälenden Liebesbeziehung zwischen der Hauptfigur Esra und dem Ich-Erzähler Adam, wobei auch bizarre Einzelheiten des Sexuallebens geschildert werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2007 das Veröffentlichungsverbot bestätigt. Zwar sei Erkennbarkeit eines Romanvorbildes zwar allein noch keine Verletzung von deren Persönlichkeitsrechten. Wegen der intimen Darstellungen hätte der Autor die Figur der Esra stärker verfremden müssen.
Trotz dieser Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte hat die Klägerin keinen Anspruch auf eine Geldentschädigung. Wegen des "hohen Rangs" der Kunstfreiheit sei in solchen Fällen "besondere Zurückhaltung" geboten, heißt es im Urteil. Zudem habe die Frau bereits ein Veröffentlichungsverbot erreicht und damit bereits erheblich in die Kunstfreiheit eingegriffen. (AFP/AP/ddp)