Bremerhaven. Die Innenminister der Länder ziehen Konsequenzen aus Amokläufen wie zuletzt Winnenden: Sie drängen auf ein baldiges Verbot von Killerspielen und wollen schneller als geplant ein einheitliches Waffenregister einführen.





Die Innenminister der 16 Bundesländer drängen auf ein baldiges Verbot von Killerspielen. Auf einem bei ihrer Frühjahrskonferenz am Freitag in Bremerhaven gefassten Beschluss forden die Ressortchefs, «ein ausdrückliches Herstellungs- und Verbreitungsverbot so schnell wie möglich umzusetzen», wie es in einer Mitteilung hieß.

Dies gelte für Spiele, «bei denen ein wesentlicher Bestandteil der Spielhandlung die virtuelle Ausübung von wirklichkeitsnah dargestellten Tötungshandlungen oder anderen grausamen oder sonst unmenschlichen Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen ist».

"Durch Killerspiele sinkt die Hemmschwelle zur Gewalt», sagte Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) zu «Welt Online». «Amokläufer haben sich vor ihren Taten immer wieder mit solchen Spielen beschäftigt.» Er forderte den Bundestag auf, das Herstellungs- und Verbreitungsverbot noch vor der Bundestagswahl zu ermöglichen.

Vernetztes Waffenregister

Vor dem Hintergrund des Amoklaufs in Baden-Württemberg Anfang März sprach sich die Innenministerkonferenz zudem dafür aus, dass Bund und Länder gemeinsam bis Ende 2012 ein computergestütztes Nationales Waffenregister errichten. Das Waffenregister soll damit zwei Jahre vor Ablauf der in der EU-Waffenrechtlinie vorgegebenen Frist eingeführt werden.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) erklärte, es gehe nicht um ein neues nationales Waffenregister. «Wir wollen vielmehr die bestehenden Waffenregister vernetzen», sagte er. Die Innenminister beauftragten einen Arbeitskreis, der sich bis zur Frühjahrskonferenz der Minister 2010 intensiv mit dem nationalen, computergestützten Register auseinandersetzen soll.

Zum Einsatz jugendlicher Testkäufer im Kampf gegen den illegalen Handel mit Alkohol beschloss die Konferenz, die Länder sollten eine Umsetzung dieses Instrumentes im Einzelfall prüfen. Dies solle «im Rahmen eines Gesamtkonzepts zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs von Kindern und Jugendlichen» geschehen. Die Maßnahme ist unter den Bundesländern umstritten. (afp/ap)


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