Hamburg. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig. Denn wer aufgrund einer Krankheit dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, muss mit finanziellen Einbußen rechnen. Vor der Unterschrift unter den Vertrag lohnt aber ein Blick ins Kleingedruckte. Hier erhalten Arbeitnehmer sechs hilfreiche Tipps.
Wer wegen einer Krankheit dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, muss mit herben finanziellen Einbußen rechnen. So erhalten etwa alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, bei Berufsunfähigkeit nur noch eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von rund 32 Prozent des letzten Bruttoeinkommens, wenn sie weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können. Die Versorgungslücke bis zur Altersrente schließt die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sechs Tipps zur Suche nach einem guten Vertrag:
Konditionen vergleichen: Die Höhe des monatlichen Beitrags richtet sich unter anderem nach der Höhe der Rente, der Vertragslaufzeit, dem Eintrittsalter, dem Beruf und dem Gesundheitszustand. Dabei gilt: Je gesünder der Versicherte ist, umso günstiger seien die Angebote, sagt Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg. Die Höhe der monatlichen BU-Rente sollte 70 bis 80 Prozent des letzten Nettoeinkommen betragen. Der Vertrag läuft am besten bis zum Renteneintritt. Verbraucherschützer empfehlen, einen separaten Einzelvertrag abzuschließen, keinen gekoppelten Vertrag.
Gesundheitsprüfung ehrlich beantworten: Da Krankheit die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit ist, prüfen die Anbieter genau, welche Vorerkrankungen bekannt sind. Wer den Fragebogen zur Gesundheitsprüfung nicht wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet, verwirke möglicherweise seinen Versicherungsschutz, warnt Una Großmann vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin. Wer schon Vorerkrankungen hat, sollte besser eine unverbindliche anonymisierte Risikovoranfrage stellen.
Auch interessant
Risikozuschläge besser als Ausschlüsse: Menschen mit Vorerkrankungen empfiehlt Bianca Boss vom Bund der Versicherten, lieber einen Risikozuschlag in Kauf zu nehmen, als einen Teil von der BU-Versicherung auszuklammern.
Auf abstrakte Verweisung verzichten: Verbraucher sollten nachteilige Verweisungsklauseln ausschließen, die festlegen, dass die BU-Rente nicht gezahlt wird, wenn der Versicherte theoretisch eine ähnliche Tätigkeit ausüben könnte. Der Verzicht auf die abstrakte Verweisung sollte auch bei der Nachprüfung im Schadensfall gelten.
Kurzer Prognosezeitraum: Ist ein Versicherter länger krankgeschrieben und möglicherweise berufsunfähig, muss der Arzt eine Prognose abgeben, wie lange der Patient voraussichtlich nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann. Im Vertrag sollte dieser Prognosezeitraum maximal sechs Monate betragen, rät Becker-Eiselen.
Nachversicherungsgarantie sichern: Oft wählen junge Versicherte bei Vertragsabschluss eine eher niedrige BU-Rente, um die Beiträge gering zu halten. Mit der Nachversicherungsgarantie kann die Rente ohne eine erneute Gesundheitsprüfung aufgestockt werden, wenn der Absicherungsbedarf etwa nach der Geburt eines Kindes steigt, erklärt Bianca Boss. (dpa)