Düsseldorf. Wer sich ein Tattoo stechen lassen will, sollte sich vorher gründlich informieren. Denn in Tätowierfarbe können krebserregende Stoffe wie PAK oder Schwermetalle stecken. Interessenten sollten sich schriftlich bestätigen lassen, dass die Farben den Vorschriften entsprechen.

Beim Tätowieren sollten nur unbedenkliche Farben mit Prüfzertifikat verwendet werden. Wer sich ein Tattoo zulegen will, lässt sich am besten vorher vom Tätowierer schriftlich bestätigen, dass die zum Einsatz kommende Farbe den gültigen Vorgaben entspricht. Das rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Außerdem sollte der Anbieter dabei bestätigen, dass in dem Material keine krebserregenden aromatischen Amine, Nitrosamine, PAK oder Schwermetalle stecken.

Der Kunde achtet möglichst auch darauf, dass die Chargennummern auf den Prüfzertifikaten dieselben sind wie auf dem Farbbehälter. Darauf sollte den Verbraucherschützern zufolge außerdem mindestens Name und Anschrift des Herstellers, sämtliche Inhaltsstoffe, die Chargennummer, ein Mindesthaltbarkeitsdatum und Angaben zur Haltbarkeit nach dem Öffnen vermerkt sein.

Krebserregende Stoffe in zwei Proben

Für gute hygienische Bedingungen im Tattoo-Shop spricht unter anderem, dass nur sterile Einmal-Farbtuben, steriles Wasser zum Verdünnen der Farbe und sterile Instrumente verwendet werden.

Die Stiftung Warentest hat kürzlich exemplarisch zehn Tätowierfarben geprüft. Zwar fanden sich in keiner verbotene Substanzen. Aber sechs Produkte können Allergikern gefährlich werden, zum Beispiel weil sie Nickelspuren enthalten, die bei der Produktion unbemerkt hineingeraten sind. In zwei Farben stellten die Tester krebserregende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) fest. (dpa)