Koblenz. Patienten können von ihrem Zahnarzt Schmerzengeld verlangen, wenn diesem bei einer Behandlung Fehler unterlaufen. Das entschied nun das Oberlandesgericht Koblenz und sprach einer Patienten ein Schmerzensgeld von 5000 Euro zu, nachdem der Arzt ein zu großes Implantat eingesetzt hatte.

Auch für Schmerzen beim Zahnarzt kann es Schmerzensgeld geben. Das berichtet die "Monatsschrift für Deutsches Recht" (Heft 4/2014) unter Berufung auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz. Nach Auffassung des Gerichts gilt dies jedenfalls, wenn dem Zahnarzt ein Behandlungsfehler unterlaufen ist und der Patient dadurch länger andauernde starke Schmerzen hat (Az.: 5 U 1202/13).

Das Gericht sprach damit einem Patienten ein Schmerzensgeld von 5000 Euro zu. Anlass war der Behandlungsfehler eines Zahnarztes. Er hatte dem Patienten ein zu großes Implantat eingesetzt. Dadurch musste der Patient etwa sechs Tage starke Nervenschmerzen ertragen. Außerdem kam es im Behandlungsbereich zu einer dauerhaften Gefühlsbeeinträchtigung.

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Das OLG befand, in diesem Fall sei ein Schmerzensgeld angemessen. Denn neben der Intensität und Dauer der Schmerzen sei zu beachten, dass in den Fällen einer fehlerhaften Zahnarztbehandlung regelmäßig mit der Mundpartie eine wesentliche und sensible Körperregion betroffen sei. Dies müsse bei der Bemessung von Schmerzensgeld berücksichtigt werden, insbesondere wenn es, wie in diesem Fall, zu einer dauerhaften Gefühlsbeeinträchtigung komme. (dpa)