Berlin. Für einen Termin bei einem Facharzt müssen Patienten häufig mit sehr langen Wartezeiten rechnen. Doch dagegen können Patienten Einspruch erheben. Wenn es sich um einen dringenden Fall handelt, kann es helfen, den Hausarzt zu bitten, den Termin beim Facharzt zu vereinbaren.
Gegen lange Wartezeiten für einen Termin in der Facharztpraxis können Patienten durchaus Einspruch erheben. Entscheidend ist, ob eine schnellere Behandlung dringend notwendig wäre. In dringenden Fällen sollte ein Patient seinen Hausarzt bitten, den Termin beim Facharzt für ihn zu vereinbaren, rät Claudia Schlund von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).
Den Hausarzt hinzuziehen hat den Vorteil, dass er als Experte besser begründen kann, warum eine schnellere Behandlung vonnöten ist."Bei einem ganz normalen Kontrolltermin kann man aber relativ wenig machen. Es geht letztendlich darum, ob es wirklich dringend ist", so Schlund. Auch Krankenkassen oder die kassenärztliche Vereinigung kann man um eine Vermittlung bitten.
Im Wartezimmer lassen sich in akuten Fällen Wartezeiten vermeiden: "Zumutbar ist bis zu einer halben Stunde. Wenn absehbar ist, dass es länger dauert, muss eine Arzthelferin den Patienten über eine längere Wartezeit informieren", sagt Schlund. Notfalls muss die Arztpraxis einen Ersatztermin vereinbaren. "Es darf nicht sein, dass ein Patient drei Stunden im Wartezimmer sitzt. Das wäre eine schlechte Organisation der Praxis."
Ohne Notfall keine Behandlungspflicht
Grundsätzlich gilt aber: Wenn kein Notfall vorliegt, gibt es keine Behandlungspflicht. Ärzte können deshalb wegen Überlastung einen Patienten ablehnen, sofern er nicht akut behandelt werden muss. Manche Fachärzte haben jedoch eine bestimmte Zeit einberechnet, in der Patienten ohne Termin eingeschoben werden können.
Wer mit akuten Schmerzen in die Praxis kommt, sollte gleich auf die Beschwerden hinweisen, um im engen Terminplan des Facharztes einen Platz zu finden. "Ein Arzt kann sich zwar nicht zerteilen. Aber dann kann er den Patienten beispielsweise zu einem anderen Arzt schicken, wenn er das für sinnvoll hält", so Schlund. (dpa)