Erfurt. Wer wegen dauerhafter Krankheit sportunfähig ist, kann den Vertrag im Fitnessstudio mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Kündigungsfrist entfällt. Laut Verbraucherzentrale reicht ein ärztliches Attest.
Wird ein Fitnessstudio-Mitglied aufgrund einer Krankheit dauerhaft und vollständig sportunfähig, kann es den meist für ein bis zwei Jahre geschlossenen Vertrag vorzeitig beenden. Die Kündigung sei mit sofortiger Wirkung innerhalb von zwei Wochen ab Feststellung der Krankheit möglich, erklärt Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen. Er empfiehlt, sie per Einschreiben mit Rückschein an das Studio zu senden. Noch besser ist es, zum Studio zu gehen und sich auf einer Kopie des Schreibens den Empfang bestätigen zu lassen.
Meist ist ein ärztliches Attest für die Auflösung des Vertrags nötig. Es reicht Reichertz zufolge aus, wenn der Hausarzt es ausstellt. Genaue Angaben zur Krankheit sind nicht erforderlich. Wer nur vorübergehend länger erkrankt, kann den Vertrag in der Regel nicht vorzeitig beenden. Oft bieten die Studios dann aber an, die Mitgliedschaft für die Zeit der Sportunfähigkeit ruhen zu lassen. (dpa/tmn)