Menschen mit Blasenschwäche brauchen spezielle Vorlagen (Inkontinenzhilfen), um uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Wenn aufgrund einer Erkrankung eine Versorgung mit diesen oder anderen Hilfsmitteln erforderlich ist, übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten für die Versorgung über den Fachhandel – vorausgesetzt es existiert ein Vertrag zwischen einer Kasse und einem Händler über diese Leistung. Doch die Lieferung der dringend benötigten Einlagen verläuft nach Aussage von Selbsthilfeverbänden nicht immer reibungslos. In ihrer Not müssten viele Patienten ihre Einlagen in der nächsten Apotheke selbst kaufen oder einen hohen Eigenanteil für geeignete Hilfen beim Sanitätshaus leisten. „Das Abwälzen von Kosten und Beschaffungsaufwand läuft dem gesetzlichen Versorgungsgedanken jedoch zuwider“, kritisiert Kathrein Becker von der Verbraucherzentrale NRW. Wer Probleme habe, sollte sich an seine Kasse wenden und um kurzfristige Abhilfe bitten, rät sie und gibt folgende Hinweise:
Auf Rezept darf der jeweilige Vertragspartner regulär nur Produkte aushändigen, die im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind – online veröffentlicht unter www.rehadat.de – oder die dem Standard entsprechen.
Die gesetzlichen Kassen zahlen für Inkontinenzhilfen den jeweils mit Apotheken oder Sanitätshäusern vereinbarten Betrag – der liegt monatlich meist zwischen 25 und 35 Euro. Patienten müssen sich jedoch mit zehn Prozent oder maximal zehn Euro pro Monat an den Kosten beteiligen.