Berlin. . Übergewichtige Arbeitnehmer müssen von ihrem Arbeitgeber geeignete Arbeitsmittel wie einen robusten Bürostuhl zur Verfügung gestellt bekommen. Denn der Arbeitgeber ist zu einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Mitarbeiter sollten sich nicht scheuen, den Chef darauf anzusprechen.
Wer übergewichtig ist, muss sich keine Sorgen um geeignete Arbeitsmittel machen. Hierzu zählt etwa ein Bürostuhl, der robuster konstruiert ist. "Der Arbeitgeber ist nach dem deutschen Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für seine Beschäftigten durchzuführen", sagt Elke Biesel von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Jeder Arbeitnehmer muss demnach Arbeitsmittel erhalten, die seine Sicherheit gewährleisten.
Von dieser Regel profitieren auch übergewichtige oder adipöse Mitarbeiter. Sie zahlen keinen Anteil an den Mehrkosten. Betroffene sollten sich deshalb nicht scheuen, den Arbeitgeber um entsprechende Büromöbel oder Geräte zu bitten. (dpa)