Hamm. Das Oberlandesgericht in Hamm sprach einen Arzt frei, der den Darmkrebs bei einer Patientin nicht erkannt hat. Das Gericht kam zu dem Urteil, da der Gynäkologie keine Ursache für die Unterleibsschmerzen diagnostizieren konnte und folgerichtig die Patientin weiter zu einem Facharzt überwies.
Findet ein Gynäkologe keine Ursache für die Unterleibsschmerzen einer Patientin, darf er sie zur weiteren Abklärung zu einem Urologen schicken. Ihn trifft dann keine Schuld, wenn die Frau später an Darmkrebs stirbt. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervor, auf die die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein hinweist (Az.: 26 U 140/12).
Darmspiegelung rund ein halbes Jahr später
Geklagt hatten die Kinder der Verstorbenen. Sie waren der Ansicht, der Arzt habe weitere Untersuchungen ihrer Mutter unterlassen und sie dadurch fehlerhaft behandelt. Sie hätte geheilt werden können, wenn der Krebs früher entdeckt worden wäre. Die Frau war aufgrund zunehmender Schmerzen erst rund ein halbes Jahr, nachdem ihr Gynäkologe sie überwiesen hatte, zu einer Darmspiegelung gegangen. Etwa zwei Jahre später starb sie an dem dabei entdeckten Tumor.
Die Richter gaben dem Arzt Recht. Er habe einwandfrei gehandelt und die Patientin nach seiner Untersuchung zu Recht zur weiteren Abklärung an einen Urologen überwiesen. Da sich die Frau nicht wieder bei ihm gemeldet hatte, habe er davon ausgehen dürfen, dass es ihr bessergehe. (dpa)