Celle. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Krankenkassen die Kosten von Laserbehandlungen bei übermäßigem Haarwuchs nicht übernehmen müssen. Geklagt hatte eine Frau, die sich Haare im Gesicht entfernen lassen wollte. Betroffene könnten sich den Haarwuchs auch mit einer Nadelepilation entfernen lassen, urteilte das Gericht.

Frauen mit übermäßigem Haarwuchs im Gesicht steht keine Laserbehandlung auf Kosten der Krankenkasse zu. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden (Az.: L 1 KR 443/11). Die Haare könnten auch mit einer Nadelepilation entfernt werden.

In dem Fall hatte die Klägerin argumentiert, dass alle bisher angewandten Methoden den Haarwuchs nicht dauerhaft reduziert hätten und das nur mit einer Laserbehandlung möglich sei. Eine Nadelepilation sei ihr wegen der Schmerzen nicht zuzumuten. Das sahen die Richter anders und wiesen ihre Klage gegen die Krankenkasse ab.

Die Laserbehandlung sei eine neue Methode, über deren therapeutischen Nutzen es noch kein abschließendes Urteil gebe, urteilte das Gericht. Mit der Nadelepilation gebe es eine wirksame Methode, die nicht grundsätzlich dadurch ausgeschlossen sei, dass sie langwierig und möglicherweise auch schmerzhaft sei. Die Berufung wurde nicht zugelassen. (dpa)