Berlin. . Die Union beklagt viel zu hohe Zinsen bei Gesetzlichen Krankenkassen. Versicherte, die mit ihren Beiträgen im Rückstand sind, müssten 60 Prozent Zinsen pro Jahr zahlen. Um diesen “Wucher“ zu bekämpfen, schlagen Gesundheitspolitiker der CDU/CSU eine Deckelung auf zehn Prozent vor.

Die Union will gegen horrende Zinsen für gesetzlich Versicherte vorgehen, die mit ihren Beiträgen bei den Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im Rückstand sind.

„In der GKV ist die Zinslast für die Versicherten, die ihre Beiträge nicht bezahlen können, viel zu hoch“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn, der WAZ Mediengruppe. „Die Zinsen liegen per Gesetz im Jahr bei 60 Prozent. Das ist Wucher“, sagte Spahn weiter. So komme eine Spirale in Gang, aus der sich viele Betroffene nicht mehr befreien könnten. „Wir sollten die Zinslast deutlich senken, zehn Prozent wären denkbar“, sagte der Gesundheitspolitiker der Union weiter.

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Mitte des Jahres waren säumige Beitragszahler bei den gesetzlichen Krankenkassen mit 1,77 Milliarden Euro im Rückstand. Im Jahr zuvor belief sich die Summe auf lediglich 1,03 Milliarden Euro. Wie viele offene Konten es aktuell gibt, konnte der GKV-Spitzenverband auf Nachfrage nicht sagen. Im August vergangenen Jahres aber waren 638.000 Konten noch nicht ausgeglichen.

Bei den betroffenen Beitragszahlern handelt es sich vor allem um Freiberufler oder freiwillig versicherte Selbstständige. Sie müssen ihre gesamten Krankenkassenbeiträge selbst bezahlen. Die Ursachen für die Rückstände können vielfältig sein: Verbraucher-Insolvenzen, zu geringes Einkommen oder finanzielle Probleme aufgrund unsicherer Einkommen. Wenn die Betroffenen nicht zahlen können, fallen pro Monat fünf Prozent Zinsen an, im Jahr also 60 Prozent.

Das Bundessozialgericht hat die Praxis gewilligt

Was viele Betroffene als Wucher empfinden mögen, hält das Bundessozialgericht indes für gerechtfertigt. Ende August haben die Richter in Kassel entschieden, dass der 60-prozentige Säumnis-Zins nicht verfassungswidrig ist. Geklagt hatte ein selbstständiger Restaurator aus Brandenburg, der auf seine offenen Beiträge in Höhe von 650 Euro nur ein Prozent pro Monat an Zinsen zahlen wollte. Ein Zuschlag in dieser Höhe ist in der öffentlichen Verwaltung üblich.

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In einem zweiten Schritt forderte Spahn, über die Beitragshöhen zu reden. „Wir müssen auch über die Senkung des Mindestbeitrags für Selbstständige reden. Es darf keinen Missbrauch geben, aber manche Versicherte sind mit dem bisherigen Mindestbeitrag schlicht überfordert.“ Dieser liegt für hauptberuflich Selbstständige laut GKV-Spitzenverband bei 293,92 Euro im Monat.