Essen. . Wer glaubt, Opfer eines ärztlichen Kunstfehlers geworden zu sein, braucht eine kompetente Beratung. Gute Adressen sind hier die eigene Krankenkasse, die Unabhängige Patientenberatung, Gutachter-Kommissionen für ärztliche Behandlungsfehler und Fachanwälte für Medizinrecht.

Eine falsche Diagnose, Pfusch im OP – wer glaubt, Opfer eines ärztlichen Kunstfehlers geworden zu sein, braucht eine unabhängige, kompetente Beratung. Es empfiehlt sich, diese in Anspruch zu nehmen, bevor man einen Fachanwalt für Medizinrecht aufsucht. Denn in einer Vorabberatung kann oft schon kostenlos geklärt werden, ob der Patient mit seiner Einschätzung richtig liegt und wie er oder sie weiter vorgehen sollte.

Gute Adressen sind hierbei:

1) die eigene Krankenkasse. Die AOK Rheinland/Hamburg etwa rät ihren Versicherten, in der jeweiligen Geschäftsstelle vorbeizuschauen. „Entbindet der Versicherte den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht, können wir die Behandlungs-Unterlagen anfordern und prüfen. Danach raten wir dazu, juristische Schritte einzuleiten oder eben auch nicht“, so Kassensprecher André Maßmann.


2) Eine neutrale Anlaufstelle ist auch die Unabhängige Patientenberatung (UPD). Mit dieser kann man telefonisch Kontakt aufnehmen: 0800/011 7722 (Mo.-Fr. 10-18 Uhr, Do. bis 20 Uhr). Es gibt hier auch Beratungen auf Türkisch (0800/011 7723) und Russisch ( 0800/011 7724). Ein Blick auf die Internetseite der UPD (www.unabhaengige-patientenberatung.de) lohnt sich auch. Hier findet man zum Beispiel eine Arzt- und Kliniksuche.


3) Ansprechpartner in Streitfällen sind natürlich auch die Gutachter-Kommissionen für ärztliche Behandlungsfehler bei den Ärztekammern Nordrhein in Düsseldorf ( 0211/430 20) und Westfalen-Lippe in Münster ( 0251/9290).


4) Benötigt man einen Anwalt, sollte es ein Fachanwalt für Medizinrecht sein. Von einer Strafanzeige gegen den Arzt raten Profis ab. Geht es um einen Behandlungsfehler, wird um Schmerzensgeld oder Schadenersatz gestritten. Natürlich sollte der Patient zuerst immer selbst mit dem betroffenen Arzt reden, betonen Juristen. Ist dieser nicht zugänglich oder mauert er, sollte man Beweise sammeln. Dazu gehört, dass der Patient möglichst genau protokolliert, wann was geschah und gesagt wurde. Außerdem kann man sich die eigenen Behandlungs-Unterlagen in Fotokopie vom Arzt aushändigen lassen. Angehörige oder Zimmernachbarn in der Klinik sollte man als eventuelle Zeugen benennen können.

Im Fall einer späteren Auseinandersetzung ist dies wichtig. „Im Regelfall liegt die Beweislast nämlich beim Patienten. Er muss nachweisen, dass dem Arzt ein Fehler unterlaufen ist“, betont Heinrich Schlüter, Leiter des Geschäftsbereiches Recht bei der AOK Rheinland/Hamburg.