Berlin. . Bundesgesundheitsminister Bahr will die Rechte von Kassenpatienten stärken. Ärzte, die ihnen ungerechtfertigte Wartezeiten zumuten, müssen künftigt mit Gehaltseinbußen rechnen. Auch eine ambulante Behandlung im Krankenhaus soll möglich werden.
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) will Kassenpatienten womöglich auch mit Hilfe von Sanktionen gegen Ärzte besser stellen. Bahr gehe gegen „unbegründete und ungerechtfertigte Wartezeiten“ bei Kassenpatienten vor, sagte sein Sprecher am Sonntag in Berlin. Die vom Magazin „Spiegel“ berichtete Idee, niedergelassene Ärzte zumindest indirekt mit Gehaltseinbußen zu belegen, sei einer von mehreren diskutierten Vorschlägen.
Der „Spiegel“ berichtete vorab unter Berufung auf den neuesten Entwurf für ein Gesetz zur ärztlichen Versorgung, dass die Vereinbarung von Terminen mit Fachärzten in der Praxis vermehrt auf Schwierigkeiten stoße. Vermeidbare Wartezeiten würden vor allem dann entstehen, wenn Hausärzte ihre Patienten an Fachärzte überwiesen. Bahr wolle deshalb den betroffenen Erkrankten als Ultima Ratio künftig die ambulante Behandlung im Krankenhaus ermöglichen.
Die dadurch entstehenden Kosten sollten aber den Kassenärztlichen Vereinigungen zusammen mit einer Pauschale für den Vermittlungsaufwand in Rechnung gestellt werden. Dies führe dazu, dass die Selbstverwaltung der Ärzte am Ende weniger Geld für Ärztehonorare übrig habe, berichtete der „Spiegel“.
Bahrs Sprecher sagte, es gebe mehrere Vorschläge, die derzeit beraten würden. Der im „Spiegel“ erwähnte sei einer davon. Die Pläne sollen in das sogenannte Versorgungsstrukturgesetz einfließen, mit dem die schwarz-gelbe Koalition unter anderem den Ärztemangel auf dem Land beheben will. Das Gesetz soll Anfang kommenden Jahres verabschiedet werden. (afp)