Potsdam. Verbraucherzentrale Brandenburg warnt vor Werbeversprechen und rät stattdessen lieber einen genauen Blick auf die Nährwerttabelle zu werfen.
Mit bunten Verpackungen und wohlklingenden Werbeversprechen buhlen Kinderlebensmittel im Supermarkt um die Gunst von Eltern und Nachwuchs. Viele der vermeintlich gesunden Produkte enthalten aber viel versteckten Zucker, wie die Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt. Daher gehören sie mehrheitlich in die Kategorie der Süßigkeiten und nicht in eine Brotbox, so die Experten.
So können hinter Aussagen wie „ohne Zuckerzusatz“ oder „zuckerfrei“ durchaus Zucker oder Süßstoffe stecken. Steht das erstere auf der Verpackung, darf das Produkt keine Ein- und Zweifachzucker wie Trauben- oder Haushaltszucker oder andere Lebensmittel mit süßender Wirkung wie Fruchtsirup enthalten. Zuckeraustauschstoffe und Süßstoffe sind dafür aber erlaubt. Auch in „zuckerfreien“ Lebensmitteln dürfen noch maximal 0,5 Gramm Zucker pro 100 Gramm oder Milliliter stecken.
Daher raten die Experten, sich nicht von der Werbung verführen zu lassen. Stattdessen lieber einen genauen Blick auf die Nährwerttabelle werfen. Dort ist auch der Zuckergehalt aufgeführt. Weitere Tipps und Informationen samt Rezeptideen finden Eltern auf der Webseite Frühstücksfreunde der Verbraucherzentrale. (dpa)