Gießen. Das umstrittene Urteil im Streit um den Abtreibungsparagrafen 219a ist bestätigt worden. Das Landgericht Gießen wies die Berufung der Ärztin ab.
Die Berufung der Gießener Ärztin Kristina Hänel im Streit über den Abtreibungsparagrafen 219a ist abgewiesen worden. Die Entscheidung gab das Landgericht Gießen am Freitag bekannt. Die Allgemeinmedizinerin hatte Rechtsmittel gegen ein Urteil des Amtsgerichts eingelegt, das sie vor knapp einem Jahr zu 6.000 Euro Strafe verurteilt hatte. Darin hatte es geheißen, Hänel werbe auf ihrer Homepage für Schwangerschaftsabbrüche, was gegen den Paragrafen 219a verstoße, der das öffentliche Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen untersagt.
Hänels Anwalt hatte in seinem Plädoyer vor dem Landgericht den Paragrafen 219a in seiner jetzigen Form als verfassungswidrig bezeichnet, da er die Berufsfreiheit von Ärzten und das Informationsrecht der schwangeren Frauen verletze. Der Anwalt hatte für den Fall einer Verurteilung bereits angekündigt, die nächste Instanz anrufen zu wollen. (dpa)