Gießen. Im Streit um das Werbeverbot für Abtreibungen hat Kristina Hänel ein weitere juristische Niederlage erlitten. Ihr Berufung scheiterte.

Die Berufung der Gießener Ärztin Kristina Hänel im Streit über den Abtreibungsparagrafen 219a ist abgewiesen worden. Die Entscheidung gab das Landgericht Gießen am Freitag bekannt.

Die Allgemeinmedizinerin hatte Rechtsmittel gegen ein Urteil des Amtsgerichts eingelegt, das sie vor knapp einem Jahr zu 6000 Euro Strafe verurteilt hatte. Darin hatte es geheißen, Hänel

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was gegen den Paragrafen 219a verstoße, der das öffentliche Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von

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untersagt.

Hänels Anwalt hatte in seinem Plädoyer vor dem Landgericht den

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in seiner jetzigen Form als verfassungswidrig bezeichnet, da er die Berufsfreiheit von Ärzten und das Informationsrecht der schwangeren Frauen verletze. Der Anwalt hatte für den Fall einer Verurteilung bereits angekündigt, die nächste Instanz anrufen zu wollen.

Parteien ringen um Paragraf 219a

Seit der ersten Verurteilung der Ärztin wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche vor rund einem Jahr ringen die Parteien um den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch.

Linke und Grüne wollen ihn aufheben, weil er in ihren Augen sachliche Informationen für Frauen verhindert. Union und AfD wollen ihn beibehalten, weil sie mit einer Streichung den Schutz für ungeborenes Leben gefährdet sehen. Die FDP tritt für einen Mittelweg ein. Sie will den Paragrafen durch Überarbeitung entschärfen.

Das Urteil des Gießener Landgerichts gegen Hänel vom Freitag dürfte die politische Debatte neu anheizen. Ihr Ausgang ist ungewiss, vor allem weil sich Union und SPD scheinbar schwer auflösbar verhakt haben.

Auch die Sozialdemokraten plädierten von Beginn an für eine Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen. Im Dezember vergangenen Jahres legten sie einen eigenen Gesetzentwurf mit diesem Ziel vor, hielten ihn aber mit Rücksicht auf die sich abzeichnende Regierungsbildung mit CDU und CSU zurück. (dpa)