Düsseldorf. Im September 2022 hatte Amazon den Preis für Amazon Prime angezogen, dagegen klagte die Verbraucherzentrale NRW. Wie Nutzer an ihr Geld kommen.

  • Seit Mitte September zahlen Nutzer von Amazon Prime einen höheren Mitgliedsbeitrag.
  • Doch die Preiserhöhung war wohl nicht zulässig, hat ein Gericht entschieden.
  • Wie Amazon-Prime-Kunden die zu hohen Gebühren zurückfordern können.

Die Verbraucherzentrale NRW hat im Kampf gegen zu hohe Gebühren vor Gericht gegen Amazon gesiegt. Die Verbraucherschützer hatten gegen die Preiserhöhung für Nutzer von Amazon Prime geklagt, nachdem Amazon im September 2022 die Gebühren für die Mitgliedschaft um bis zu 30 Prozent erhöht hatte. Das war aber unzulässig, wie nun das Landgericht Düsseldorf erstinstanzlich entschieden hat.

Höhere Abo-Kosten für Amazon Prime laut Gericht unzulässig

Millionen Amazon-Nutzer in Deutschland hatten im Sommer 2022 die Ankündigung über eine Preiserhöhung ihrer Prime-Mitgliedschaft in ihrem Mail-Postfach. Die Anhebung hatte Amazon mit „generellen und wesentlichen Kostenänderungen aufgrund von Inflation“ begründet. Seit dem 15. September 2022 zahlen Prime-Kunden nun bei monatlicher Zahlung 8,99 Euro statt 7,99 Euro. Bei einer jährlichen Zahlung werden 89,90 statt zuvor 69 Euro vom Konto abgebucht. Bei monatlicher Zahlung entspricht dies einer prozentualen Erhöhung um 12,5 Prozent. Wer das Abo jährlich zahlt, muss sogar 30,3 Prozent draufzahlen, haben die Fachleute der Verbraucherzentrale NRW berechnet. »Lesen Sie auch: Abos immer teurer: Stehen viele Fußball-Kneipen vor dem Aus?

Bislang haben Prime-Nutzer bei jährlicher Zahlung also insgesamt bis zu 62,70 Euro zu viel gezahlt, bei monatlicher Zahlung bis zu 28 Euro. Für Amazon könnte es demnach aufgrund der hohen Anzahl an Prime-Kunden um Erstattungen im insgesamt dreistelligen Millionenbereich gehen.

Verbraucherzentrale NRW plant Sammelklage gegen Amazon

„Das Landgericht Düsseldorf teilt unsere Auffassung und hat die Preisanpassungsklausel für unwirksam erklärt“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Damit ist die Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kund:innen unzulässig.“ Noch ist das Urteil aber nicht rechtskräftig, Amazon kann hiergegen also noch in Berufung gehen.

Damit Prime-Nutzer die zu viel gezahlten Beiträge zurückerhalten, falls Amazon diese nicht von sich aus erstattet, plant die Verbraucherzentrale NRW eine Abhilfeklage gegen Amazon. Prime-Kunden, die sich dieser Klage anschließen, müssten dann nicht selbst gegen Amazon vorgehen, sondern erhielten ihr Geld im Falle des Erfolgs vor Gericht automatisch zurück. Auf der Webseite der Verbraucherzentrale NRW können sich Betroffenen bereits jetzt für den Newsletter anmelden, über den unter anderem informiert wird, wenn das Klageregister eröffnet ist.

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