Frankfurt/Main. Im kommenden Jahr sollen auch die rund 200 000 Taxifahrer in Deutschland den Mindestlohn bekommen. Doch die Branche warnt: Jeden vierten Fahrer könne das den Job kosten. Die Gewerkschaft Verdi hält dagegen.
Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband warnt vor Arbeitsplatz-Verlusten wegen des anstehen Mindestlohns. "Wir gehen davon aus, dass 25 bis 30 Prozent zum Jahreswechsel freigestellt werden", sagte der Präsident des Verbandes, Michael Müller, der dpa. Die Gewerkschaft Verdi hält dagegen: "Niedriglöhne retten keine Arbeitsplätze, das ist unsere Erfahrung aus anderen Branchen", sagte eine Sprecherin. Auch der Fahrdienstvermittler Uber bereitet der Taxi-Branche mit seiner Smartphone-App Sorgen. In Frankfurt hat ein Gericht allerdings inzwischen einen weiteren Uber-Fahrer per einstweiliger Verfügung gestoppt.
Am 1. Januar wird der flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro eingeführt. "Das überfordert uns komplett", sagte Müller. Verhandlungen über einen ersten bundesweiten Tarifvertrag im Taxigewerbe waren Mitte September gescheitert.
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Entgelterhöhungen seien vielerorts beantragt
Derzeit beträgt der Durchschnittslohn einer Befragung des Verbands zufolge zwischen 6,00 und 6,50 Euro die Stunde. Es gebe aber große Unterschiede: In Mecklenburg-Vorpommern liege er zum Teil bei 3,50 Euro, in Städten würden die Fahrer oft nach Umsatz bezahlt.
Laut Müller gibt es in Deutschland 28 000 Taxiunternehmen mit 58 000 Fahrzeugen, die 200 000 bis 220 000 Fahrer beschäftigen. In Hannover habe ein Unternehmen vorsorglich allen 65 Fahrern gekündigt, auch in anderen Städten gebe es solche Überlegungen.
Damit die Betriebe kostendeckend arbeiten, müsse Taxifahren 25 bis 35 Prozent teurer werden, sagte Müller. "Aber das machen die Kommunen nicht mit." Die Taxiunternehmen dürfen ihre Preise nicht selbst festsetzen, darüber entscheiden dem Verband zufolge mehr als 800 Genehmigungsbehörden. Vielerorts seien Entgelterhöhungen beantragt, mit Entscheidungen bis zum Jahreswechsel rechnet Müller aber nicht.
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Testfahrten, um Geschäftsmodell von UberPop vor Gericht zu bringen
Zusätzliche Sorgen macht der Branche der Fahrdienst-Vermittler Uber. Bisher sei die "illegale Konkurrenz" noch nicht direkt spürbar, sagte Müller. Wenn Taxifahren aber wegen des Mindestlohns teurer werden müsse, könnte Uber erst recht "richtig reingrätschen".
Im Dauerstreit mit Uber wurde inzwischen ein zweiter privater Fahren vom Landgericht Frankfurt gestoppt. Ihm wurde per einstweiliger Verfügung untersagt, über den Smartphone-Dienst UberPop vermittelte Fahrgäste ohne eine entsprechende Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz zu transportieren. Wie in einem ähnlichen Fall vor rund einer Woche droht dem Fahrer bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro.
Nach Angaben der Genossenschaft Taxi Deutschland war auch diesmal ein privater Taxi-Unternehmer vor Gericht gezogen. "Zukünftig werden wir in allen Städten, in denen UberPop tätig wird, sofort Testfahrten machen und das rechtswidrige Geschäftsmodell des Unternehmens umgehend vor Gericht bringen", erklärte die Genossenschaft der Taxizentralen. Damit sollen die Fahrer abgeschreckt werden. Ihnen drohten dabei pro Fahrt unter anderem auch je ein Punkt in Flensburg und letztlich der Entzug des Führerscheins, sagte Dieter Schlenker, Vorsitzender von Taxi Deutschland.
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Einstweilige Verfügung gegen Uber wieder aufgehoben
Über seinen Smartphone-Dienst UberPop vermittelt das kalifornische Unternehmen Fahrgäste an private Fahrer. Uber sieht sich dabei als eine Art Mitfahrzentrale. "Wir sind fest davon überzeugt, dass Fahrer, die UberPop verwenden, nicht das Personenbeförderungsgesetz verletzen", bekräftigte das Unternehmen in einer Reaktion am Mittwoch. Per UberPop vermittelte Fahrten fielen unter eine Ausnahmeregelung des Personenbeförderungsgesetzes - genauso wie das bei Mitfahrzentralen der Fall sei. Das Entgelt überschreite dabei nicht die Betriebskosten der Fahrt.
Eine einstweilige Verfügung gegen Uber, die Taxi Deutschland beim Landgericht Frankfurt erwirkt hatte, hob das Gericht inzwischen aus formalen Gründen auf, betonte aber die Rechtswidrigkeit des Geschäftsmodells.
Das Taxigewerbe läuft Sturm gegen den Dienst, da es Wettbewerbsverzerrungen und ein Aushöhlen der Sicherheitsbestimmungen befürchtet. Die privaten Fahrer von Uber unterziehen sich nicht den speziellen Kontrollen und hohen Auflagen für gewerbliche Taxidienste. (dpa)