Schwerte. Gleich zwei Landwirte haben Anträge zur Erweiterung ihrer Schweinemastanlagen in Schwerte-Ergste gestellt. Tierschützer laufen dagegen Sturm, auch in der Bevölkerung regt sich Widerstand. Was passiert jetzt? Wer entscheidet? Hier finden Sie die Antworten auf diese und weitere Fragen.

In Schwerte-Ergste ist das Thema Schweinemast Dauergespräch. Gleich zwei Landwirte wollen große Mastbetriebe aufbauen. Wir erklären, wie es nun weitergeht und beantworten die wichtigsten Fragen.

Wer entscheidet, ob so eine Anlage errichtet werden darf?

Das unterscheidet sich nach der Größe der Anlagen. Unter 1500 Mastschweinen ist die Stadt zuständig. Wer mehr halten will, muss ein aufwendiges Verfahren nach dem Bundes-Immissionschutz-Gesetz einleiten und damit Kreis und Land beteiligen.

Wie groß sind die beiden Anlagen, die in Ergste beantragt wurden?

Das ist unterschiedlich, wie Stadtplaner Adrian Mork erläutert. Der Hof Junge will von 1020 auf 1484 Schweine erweitern. Dafür reicht ein Bauantrag. Beim Hof Goeken, der bereits jetzt 1230 Schweine hält, wurde der Antrag auf Erweiterung um 1486 Schweine nicht vom Bauern, sondern von dessen Frau gestellt. Es handelt sich nach deren Angaben um einen anderen Betrieb.

Kann ich denn Betriebe von meinem Hof auslagern?

Prinzipiell ja. Der Antragsteller muss nachweisen, dass er wirtschaftlich und versorgungstechnisch autark ist. Das reicht von getrennten Hofzufahrten, über eigene Energieversorgung bis zur eigenen Buchführung. Die Grünen haben angekündigt, dies bei Genehmigung rechtlich überprüfen zu lassen.

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Wer prüft so etwas?

Im ersten Schritt die Stadt als Baubehörde. Später dann noch einmal das Finanzamt.

Was passiert, wenn man zu der Erkenntnis kommt, es handelt sich um zwei Betriebe?

Dann wird nach Angaben von Bürgermeister Heinrich Böckelühr der Bauantrag gründlich geprüft und anschließend beschieden. Man gehe davon aus, dass es auf jeden Fall zu einer rechtlichen Überprüfung der Genehmigung oder Ablehnung gehe. Dazu will die Stadt auf jeden Fall den Kreis mit ins Boot holen.

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Kann die Stadt nicht einfach einen Bauantrag ablehnen?

Nur wenn er gegen Recht verstößt. Ein nachträglicher Bebauungsplan, der Schweinemast verbietet, kann nicht mehr vom Rat verabschiedet werden.