Berlin. Der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff (CDU) gehen die Gesetzespläne zur Stärkung der Unabhängigkeit ihres Amtes noch nicht weit genug. Das Bundeskabinett hatte eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, wonach Voßhoffs Amt in Zukunft komplett unabhängig vom Innenministerium agieren soll.

Der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff (CDU) gehen die Gesetzespläne zur Stärkung der Unabhängigkeit ihres Amtes noch nicht weit genug. Ein weiteres wichtiges Element für eine effektive Datenschutzaufsicht sei die Erweiterung der Sanktions- und Eingriffsbefugnisse, sagte Voßhoff der Nachrichtenagentur dpa in Berlin. "Die hierzu notwendigen gesetzlichen Änderungen sollten zeitnah in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren angegangen werden."

Die Linke kritisierte die aktuellen Regierungspläne als völlig unzureichend. Das Bundeskabinett hatte vergangene Woche eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, wonach Voßhoffs Amt in Zukunft komplett unabhängig vom Innenministerium agieren soll. Bislang ist es an das Innenressort angebunden und untersteht seiner Dienstaufsicht.

Status einer obersten Bundesbehörde

Durch die Gesetzesänderung bekommt Voßhoffs Amt den rechtlichen Status einer obersten Bundesbehörde - wie etwa der Bundesrechnungshof, der eine selbstständige und weisungsfreie externe Finanzkontrolle des Bundes betreibt. Die Datenschutzbeauftragte soll den Plänen zufolge in Zukunft ausschließlich parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle unterliegen.

Hintergrund für die Gesetzesänderung ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Die obersten EU-Richter hatten mehr Unabhängigkeit der deutschen Datenschutzaufsicht eingefordert. Auch Voßhoff und ihr Amtsvorgänger Peter Schaar hatten eindringlich neue Strukturen verlangt - ohne Kontrolle durch die Regierung und mit direkten Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Telekommunikationsfirmen.

Ein Landesdatenschutzbeauftragter beispielsweise kann schon jetzt eine rechtswidrige Datenweitergabe eines Adresshändlers untersagen und mit einem Bußgeld ahnden. Die Bundesbeauftragte dagegen kann dies nicht - was sie als Manko empfindet.

Zu wenig Personal

Voßhoff hätte sich außerdem bei der aktuellen Änderung mehr Personal gewünscht. Aus ihrem Amt hieß es, dem erhöhten Personalbedarf, der mit der nun geplanten Umstrukturierung zur obersten Bundesbehörde einhergehe, werde im Gesetzentwurf nicht ausreichend Rechnung getragen. Der personelle Mehraufwand, der durch die nötige Herauslösung aus dem Innenressort entstehe, dürfe nicht zulasten der Facharbeit gehen. Derzeit hat das Amt knapp 90 Mitarbeiter.

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Auch die Linke beklagte sich über die Personalsituation bei der Datenschutzaufsicht. Während das Personal bei anderen Bundesbehörden wie Verfassungsschutz oder Bundeskriminalamt um insgesamt mehr als 250 Stellen aufgestockt werde, bekomme Voßhoffs Amt nun gerade mal vier Stellen zusätzlich, sagte der stellvertretende Linksfraktionschef Jan Korte der dpa.

Opposition unzufrieden

"Der Gesetzentwurf ist ein Zeichen der Geringschätzung und Missachtung", kritisierte Korte. Voßhoff dürfe das nicht auf sich sitzen lassen. Die Bundesregierung habe die Chance verpasst, die Datenschutzbehörde zu stärken und sie gemäß ihren gewachsenen Aufgaben auszustatten. Korte beklagte auch, die Änderung komme viel zu spät - erst jetzt, da die EU Druck auf Deutschland gemacht habe.

Auch die Grünen hatten unzufrieden auf die Gesetzespläne reagiert und mehr Personal und Befugnisse für die oberste Datenschützerin in Deutschland gefordert. (dpa)