Hannover. Bei den Durchsuchungen von Sebastian Edathys Wohnungen hat es offenbar eine schwere Panne gegeben. So soll Edathy noch Immunität genossen haben, als die Polizei mehrere Gegenstände beschlagnahmte. Die Bundestagsverwaltung bestätigte die Angaben. Mögliche Folgen blieben zunächst offen.
Bei den Ermittlungen gegen den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy wegen Kinderporno-Verdachts hat es offenbar eine weitere Panne gegeben. Wie Edathys Anwalt Christian Noll am Freitag berichtete, hat die Staatsanwaltschaft Hannover Edathys Wohnungen und Büros am 10. Februar durchsuchen lassen, obwohl Edathy zu diesem Zeitpunkt noch die Abgeordneten-Immunität besaß.
Die Bundestagsverwaltung bestätigte die Angaben und verwies auf das Bundeswahlgesetz. Edathy hatte zwar mit Datum vom 6. Februar per notarieller Urkunde gegenüber dem Bundestagspräsidenten seinen Verzicht auf das Mandat mit Wirkung zum Folgetag erklärt, das Schreiben ging am 7. Februar ein. Doch das Mandat erlischt erst mit Ablauf des Tages, an dem der Parlamentspräsident den Erhalt der Erklärung bestätigt - und das war erst am Montag, 10. Februar, der Fall, wie die Parlamentsverwaltung bestätigt. Doch schon am selben Tag leitete die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein und ließ Edathys Wohnungen durchsuchen - obwohl sie noch einen Tag hätte warten müssen.
Edathys Anwalt spricht von Verfassungsbruch
Anwalt Noll erklärte, der Durchsuchungsbeschluss sei ein Verfassungsbruch, die Sicherstellungen rechtswidrig. Die Staatsanwaltschaft will sich erst äußern, wenn sie den Sachverhalt geprüft hat. Mögliche Folgen blieben zunächst offen. Bedeutsame Beweismittel, die jetzt womöglich nicht verwertet werden dürften, waren bei den Durchsuchungen am 10.Februar angeblich nicht gefunden worden. Anwalt Noll forderte, die Staatsanwaltschaft Hannover von dem Verfahren zu entbinden, die Rechtmäßigkeit der gesamten Ermittlungen stellte er aber nicht infrage. (ck)