Lüdenscheid. . Am Mittwochabend legten bislang unbekannte Täter einen 40 cm großen Holzklotz auf die Bahnstrecke zwischen Dortmund und Lüdenscheid. Eine Regionalbahn überfuhr den Gegenstand und wurde derart beschädigt, dass sie nicht mehr weiterfahren konnte. Reisende in der Bahn wurden mit Taxen und Bussen weiterbefördert. Die Polizei sucht nun nach Zeugen.
Gegen 17:45 Uhr am Mittwochabend befuhr die Regionalbahn 29025 aus Richtung Brügge (Westfalen) kommend den Eisenbahntunnel im Bereich Lüdenscheid. Kurz nach der Ausfahrt aus dem Tunnel überfuhr das Triebfahrzeug einen Gegenstand, worauf der Triebfahrzeugführer eine Schnellbremsung einleitete. Ersten Ermittlungen zufolge legten Unbekannte einen Holzklotz mit einem Umfang von 40 cm mittig auf die Gleise. Eine Fahndung im Nahbereich verlief vorerst negativ.
Durch den Gegenstand wurden am Triebfahrzeug Versorgungsleitungen abgerissen. Der Schaden machte eine Weiterfahrt des Zuges unmöglich. Reisende in der Bahn wurden mit Taxen und Bussen weiterbefördert. Aufgrund technischer Sicherheitseinrichtungen an der Strecke senkten sich die Schranken am Bahnübergang an der Wehbergstraße und blockierten so den Verkehr. Die Schrankenanlage konnte später durch Techniker manuell gesteuert werden.
Eingriff in Bahnverkehr wird mit Gefängnis bestraft
Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ein und sucht nun Zeugen, die Personen an der Bahnstrecke im Bereich folgender Straßen beobachtet haben: Am Fuhrpark, Wehberger Straße, Wermecker Grund sowie Am Neuen Haus.
Hinweise können telefonisch unter 0800/6888000 kostenfrei gemeldet werden.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei auf die Gefährlichkeit einer Hindernisbereitung im Bahnbereich hin. Es handelt sich nicht um einen "Dummenjungenstreich". Zerfahrene Gegenstände können zu gefährlichen Geschossen werden und unter Umständen Personen verletzen. Das Strafmaß für den gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr (§ 315 StGB) sieht im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor.