Neuenrade.

Selbst nach vielen Jahren fühlt Dr. Rolf Dieter Kohl noch ein Kribbeln in den Fingern, wie er selbst zugibt. Mit weißen Baumwoll-Handschuhen entnimmt er einen der ältesten Schätze der Stadt Neuenrade aus einem Schließfach einer Neuenrader Bank. Einmal im Jahr vergewissert sich der Archivar, dass mit dem in säurefreie Leinenumschläge eingeschlagenen und in speziellen Kartons aufbewahrten Pergament alles in Ordnung ist. 658 Jahre wird das Schriftstück in diesem Jahr alt. Es ist die Gründungsurkunde der Stadt Neuenrade.

„In Gottes Namen! Amen. Wir, Engelbert von der Mark tun kund [...] allen guten Leuten [...] und geben [...] unserer Stadt zu Rode und den Bürgern darinnen dasjenige Recht ewiglich [...], als [...] hiernach geschrieben steht.“. Mit diesen, im Original noch wesentlich längeren Satz, beginnt Graf Engelbert III. von der Mark die Schrift, die der neu erbauten Befestigung „zu Rode“ (Neuenrade) die Stadtrechte verlieh. In mittelniederdeutsch auf Pergament geschrieben gewannen die Worte erst durch das angehängte Siegelzeichen aus Wachs ihre Rechtsgültigkeit.

Das Siegel zeigt den Grafen Engelbert III. von der Mark mit erhobenem Schwert auf einem Schlachtross. Sowohl Reiter als auch Pferd tragen das märkische Schachbrettmuster auf Schild, Wappenrock oder Überwurf. Das Siegelwachs bindet Schnüre aus Seide, ein weiteres Indiz für die Wichtigkeit der Urkunde, sagt Dr. Kohl. „Einfachere Urkunden wurden mit Fäden aus Hanffasern gebunden“, erklärt er den Unterschied.

Urkunde lässt sogar Berufung zu

Für die Bewohner der neugegründeten Stadt hatte die Urkunde große Bedeutung. Alle Menschen, die innerhalb der Stadtmauern wohnten, wurden mit Gründungsbeschluss freie Bürger. Hörigkeiten gegenüber ihren früheren Herren endeten. Doch auch die neue Freiheit hatte ihren Preis: Der Landesherr forderte Bares und Naturalien von den neuen Bürgern. „Erstens soll jeder von seiner Wortstätte (Hausplatz) vier Pfennig des üblichen Geldes an uns abgeben und zwei Hühner auf Sankt Martinstag“, heißt es in der Urkunde.

Zu den Vorzügen der Stadtrechte gehörten die Steuerhoheit, wenn der Landesherr auch hier zur Hälfte an den Einnahmen beteiligt wurde, Zollfreiheit und Gerichtsbefugnisse. So konnte das örtliche Gericht über kleinere Straftaten entscheiden und Geld oder Sachstrafen verhängen, von denen aber auch der Landesherr profitierte. Für Straftaten mit blutigem Ausgang war aber der vom Landesherren bestellte Richter zuständig. Auch wer mit falschen Maßen, Scheffeln, Vierteln oder Ellen Handel trieb „solle unserem Richter und dem Rat der Stadt zusammen büßen“. Diese Bußen wurden ebenfalls zu gleichen Teilen Stadt und Landesherr zugesprochen.

Ein weiterer Vorteil des Stadtrechts war die Rechtssicherheit für die Bürger. Kein Bewohner der Stadt sollte „von außen zum Zweikampf aufgefordert werden“, alle Rechtsstreitigkeiten, auch gegen Ansprüche von auswärtigen Bürgern, sollten in der Stadt verhandelt werden. Die Urkunde lässt sogar eine Berufung zu. Sollte in Neuenrade kein Recht gesprochen werden, sollen die Bürger vor dem Gericht in Dortmund erneut klagen.

Drei Jahrmärkte in Neuenrade erlaubt

Noch heute wird eine Passage der Gründungsurkunde gefeiert. So erlaubt diese der Stadt Neuenrade drei Jahrmärkte. Der Bekannteste wird auch nach 658 Jahren noch gefeiert – das Neuenrader Gertrüdchen. Engelbert III. schließt seine Gründungsurkunde mit der Versicherung, dass auch zukünftige Generationen die Inhalte nicht mehr ändern dürften: „allerhand Arglist und neue Auslegungen, die man hierzu finden oder erdenken könnte“, seien gänzlich ausgeschlossen, so der Graf.

Die Urkunde befindet sich heute in einem guten Zustand, bei weiterhin guter Pflege könnte das Pergament nocheinmal 700 Jahre überdauern, schätzt Rolf Dieter Kohl.

Ihm ist der Respekt vor der Urkunde deutlich anzumerken: „Wenn ich daran denke, dass diese Urkunde vermutlich von Graf Engelbert III. persönlich den Amtsmännern in die Hände gelegt wurde, habe ich große Achtung vor diesem Stück Stadtgeschichte.“