Unna/Dortmund. . Eine Laserpointer-Attacke hat am Ostermontag einen Zugführer (27) außer Gefecht gesetzt. Im Bahnhof Unna-Königsborn traf der grelle Lichtblitz den Mann ins Auge — aber er fuhr weiter. Erst nach kurzer Fahrt wurden die Schmerzen zu stark. Er brach seinen Dienst ab.
In Unna-Königsborn ist am Ostermontag (1. April) ein S-Bahn-Führer mit einem Laserpointer geblendet worden. Die Laserbündelung traf den 27-Jährigen mitten ins Auge. Die Bundespolizei sucht nach Zeugen.
Gegen 20.40 Uhr fuhr die S-Bahn in den Bahnhof Unna-Königsborn ein. Dabei wurde der Triebfahrzeugführer von einem Unbekannten dermaßen stark mit einem Laserpointer geblendet, dass er einen stechenden Schmerz im rechten Auge verspürte.
Offenbar geschah die Tat aus S-Bahn Richtung Dortmund, die zur gleichen Zeit im Gegengleis stand.
Da der Schmerz aber nicht nachließ und er die Sicherheit der Reisenden nicht gefährden wollte, begab sich der Geblendete nach kurzer Weiterfahrt in ärztliche Behandlung.
Fahndung bislang ergebnislos
Eine Fahndung nach dem Täter verlief bisher ergebnislos. Die Bundespolizei leitete ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ein.
Zeugen melden sich bitte bei der Bundespolizei unter der kostenfreien Servicenummer 0800/6888000.
Hintergrund: Die Bundespolizeiinspektion Dortmund weist darauf hin, dass die Zweckentfremdung von Laserpointern zu absichtlichen Blendung eine Gefahr darstellt. Laser können die Netzhaut des Auges kurzfristig oder bleibend schädigen und die Sehfähigkeit beeinträchtigen. Das Strafmaß für den gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr (§ 315 StGB) im Zusammenhang mit der Nutzung eines Laserpointers sieht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor.