Werdohl. . Die Bundesstraße 229 mit den Einmündungen nach Kleinhammer und nach Pungelscheid ist für die SPD „ein verkehrlicher Angstraum“, wie Andreas Späinghaus es ausdrückt. Die Fraktion will bei den Behörden eine Drosselung der Höchstgeschwindigkeit von 70 auf 50km/h erreichen.
Späinghaus und sein Fraktionskollege Jürgen Henke beschrieben bei einem Ortstermin am Freitag gefährliche Situationen, die sie selbst beobachteten. Der Schwerlastverkehr aus Richtung Lüdenscheid schneide in vielen Fällen die Linksabbiegerspur in den Selscheider Weg/Burg und bringe damit abbiegende Fahrzeuge in große Bedrängnis. „Es sind schon Außenspiegel abgefahren worden“, weiß Späinghaus, der selbst in Kleinhammer wohnt.
Gefährliche Situationen nähmen zu, seitdem die Lkw die Autobahn-Maut umgingen und auf die Bundesstraßen auswichen, vermutet Jürgen Henke. Hinzu komme, dass der Selscheider Weg von den Tonnern verbotswidrig als Abkürzungsstrecke nach Plettenberg genutzt werde. Unterstützt werden die SPD-Politiker von Gisela Hinse, die berufsbedingt die B 229 oft befährt. „Das ist teilweise lebensgefährlich“, findet die Werdohlerin.
In der nächsten Sitzung des zuständigen Ausschusses will die SPD-Fraktion nun die Verwaltung beauftragen, bei den Behörden auf eine Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich zu dringen. Knackpunkt: Ein gleichlautender Antrag der SPD ist von Straßenverkehrsamt, Landesbetrieb Straßen.NRW und Kreispolizeibehörde wiederholt abgelehnt worden.
Begründung: Es handele sich nicht um einen Unfallschwerpunkt, zudem sei der Straßenabschnitt bereits baulich verändert worden. Andreas Späinghaus reicht das nicht aus, er verweist auf die Gefährlichkeit auch für Spaziergänger und Hundebesitzer, die die alte Versestraße nutzen. Von drohenden Verwaltungskosten wegen einer möglichen erneuten Ablehnung will man sich nicht abschrecken lassen. „Es kann nicht sein, dass man sich dadurch entmutigen lässt. Wir sind für die Bürger da“, so Späinghaus. Man werde im Fall der Fälle auch Rechtsmittel prüfen und lasse es auch auf eine Klage vor dem Verwaltungsgericht ankommen.