Herten/Dorsten. Die Stadt Herten hatte eine Dorstenerin zur Kasse gebeten, weil sie keine blaue Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe gelegt hatte - und ist damit sogar im Recht. Aber die Stadtverwaltung hat auch schon deutlich abwegigere Ideen von Autofahrern gesehen, ihre Ankunftszeit preiszugeben – etwa per handgemalter Uhr.

Sie setzte auf pink und erlebte ihr blaues Wunder: Eine Dorstenerin wurde mit einem Fünf-Euro-Knöllchen bestraft, weil sie statt der herkömmlichen blauen eine pinkfarbene Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe legte.

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Das Ordnungsamt der Stadt Herten, das dieses scheinbar skurrile Bußgeld verhängte, ist damit sogar im Recht. Laut Straßenverkehrsordnung ist es nämlich nicht gestattet, eine farblich abweichende Parkscheibe zu verwenden. Dies sei ebenso strikt geregelt wie die einheitliche Farbe von Verkehrsschildern, zu denen die Parkscheibe streng genommen zählt. Der ADAC bestätigte dies: Die Regelung sei eindeutig und beziehe sich auch auf die Größe der Scheibe, die in Deutschland 11 mal 15 Zentimeter groß sein muss.

Handgemalte Uhr auch nicht erlaubt

In Herten nehmen sie es mit Humor: Es habe schon deutlich abwegigere Ideen von Autofahrern gegeben, ihre Ankunftszeit preiszugeben – etwa per handgemalter Uhr. „Natürlich sind auch solch kreative Ideen nicht gestattet“, sagt Nele Däubler, Sprecherin der Stadt Herten, schmunzelnd. Das Strafmandat in Höhe von fünf Euro müsse die junge Frau aber dennoch bezahlen.

Ärgerlich für die Dorstenerin: Es war ihre Jungfernfahrt mit der pinkfarbenen Scheibe. Erst kurz zuvor hatte sie diese von ihrer Arbeitskollegin geschenkt bekommen.