Zeitungsverleger finden die Tagesschau-Texte für Smartphones weiter zu „presseähnlich“. Sie halten ihre Klage aufrecht, weil sie sagen, dass ARD und ZDF von einer gemeinsamen Vereinbarung plötzlich wieder abgerückt seien – mit dem Ziel, ihre Textangebote doch nicht zu reduzieren.

Dürfen Rundfunkgebühren dazu eingesetzt werden, dass die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender Textbeiträge ins Internet stellen? Dieses ist die entscheidende Frage im Konflikt um die Tagesschau-App. Zuletzt sah vieles nach einem Ende des Streits aus. Die Kontrahenten, die ARD auf der einen und acht Zeitungsverleger auf der anderen Seite, schienen versöhnlich, ja, sogar wohl gestimmt zu sein. Doch jetzt verändert sich das Klima, es wird wieder kühler. Eine außergerichtliche Einigung über den Textumfang der „Tagesschau-App“ droht zu scheitern.

Finanziert von Rundfunkgebühren

Bei der Tagesschau-App handelt es sich um ein Programm für Smartphones, das die Nutzer mit Nachrichten in Textform versorgt. Aus Sicht der Verleger ein Ärgernis. Sie sehen durch dieses kostenlose Angebot des Fernsehsenders einen unfairen Wettstreit, finden es „zu presseähnlich“ – und zu allem Ärger finanziert von Rundfunkgebühren. Sie sprechen gar von einem „Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag“.

Nach Ansicht des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) sind sowohl die ARD wie auch das ZDF von einer unterschriftsreif verhandelten gemeinsamen Erklärung mit dem BDZV plötzlich wieder abgerückt. Verbandspräsident Helmut Heinen kündigte deshalb an, dass die Klage der Zeitungsverlage aufrecht erhalten werde.

Nienhaus zeigt sich enttäuscht

Christian Nienhaus, Geschäftsführer der WAZ-Mediengruppe und Vorsitzender des Zeitungsverlegerverbandes Nordrhein-Westfalen, zeigt sich über das Verhalten der Fernsehsender ebenfalls enttäuscht: „Die Verhandlungen waren schon so weit fortgeschritten. Und plötzlich vertreten die Sender wieder ihre alte Position. . .“

Im Kern sei alles klar gewesen, ARD und ZDF hätten ihre Online-Angebote vorrangig auf Videos und Audiobeiträgen beschränken sollen, Textbeiträge sollten die Ausnahme sein. Im Gegenzug wollten die Zeitungsverlage eigenständige video- und audiogeprägte Beiträge auf ein Minimum reduzieren und sich auf ihr Kerngeschäft, die Texte, fokussieren. Somit wären sie sich nicht in die Quere gekommen.

Anfang des Jahres war die gemeinsame Erklärung von BDZV, ARD und ZDF zum Streitpunkt Online-Aktivitäten ausgereift – eigentlich. „Leider haben die Sender diese Einigung nun wieder umformuliert, was in der Folge nicht dazu führen würde, dass sie ihre Textangebote reduzieren“, sagt Christian Nienhaus und redet von einer „Konkurrenz-Situation“.

Streit dauert Monate

So düster beurteilt die Gegenseite die Lage nicht: „Die ARD ist bereit, weiter zu verhandeln“, teilte der Senderverbund mit. „Wir werden dazu das Gespräch suchen.“

Inzwischen zieht sich der Streit schon Monate hin. Die Tagesschau-App wird seit Dezember 2010 kostenlos angeboten. Klage gegen die ARD wurde im Juni 2011 beim Landgericht Köln eingereicht.

Das ZDF bietet übrigens Videos und keine Berichte im Textformat an – was bei den Verlegern auf Zustimmung trifft.