Altena. . Zu Weihnachten hatte sich ein 30-jähriger Mann in Altena scheinbar großzügig präsentiert und seiner Freundin Eintrittskarten für ein Musical geschenkt. Die Rechnung hatte er jedoch mit ihrer Kreditkarte beglichen – und das ohne ihr Wissen! Dann hatte sich das Paar getrennt und die Gaunerei flog auf.
Weihnachten 2009 hatte es das ganz besondere Geschenk gegeben: Zwei Eintrittskarten für das Musical „Der König der Löwen“ in Lüneburg. Damals war das Altenaer Pärchen offenbar noch ein Herz und eine Seele gewesen. Erst danach folgte der Bruch und das böse Erwachen für die Beschenkte:
Heimlich hatte „Romeo“ ihre Kreditkarte genommen, hatte die Musical-Karten damit bezahlt. Und: Das war offenbar nicht sein einziger Einkauf auf ihre Kosten gewesen. Jetzt saß der 30-Jährige, der bereits drei Vorstrafen wegen Betrugs hatte, auf der Anklagebank. Er machte einen eher skurrilen Eindruck – als ob er etwas neben sich stehen würde. Besonders viel hatte er nicht zu sagen. Klare Antworten waren offenbar nicht sein Stil.
Nach Trennung kam böse Überraschung
Vielmehr berief er sich auf das große Vergessen. Er könne gar nicht mehr sagen, ob er die Kreditkarte in dem Fall mit Erlaubnis seiner Verflossenen benutzt hatte. Aber wenigstens bestritt er die Tat nicht.
Die Geschädigte konnte sich sehr gut erinnern: Nach der Trennung kam die böse Überraschung so die 31-Jährige. Da habe sie auf der Kreditkarten-Abrechnung plötzlich gesehen, dass er „unter anderem“ auch in diesem Fall mit ihrer Karte gezahlt habe. Gewusst habe sie das vorher nicht: „Er hatte keine Erlaubnis dazu. Wir hatten getrennte Kassen.“
Junge Frau in Privatinsolvenz getrieben
Dann wandte sich die junge Frau direkt an ihren Ex-Freund: „Ich bin wegen dir in der Privatinsolvenz – und das nicht aus Spaß.“ Denn, so lautete ihre Erklärung, unter anderem habe sie bei Autokäufen für ihn gebürgt und er habe die Raten dann nicht bezahlt. Auch habe er ihr stets versichert, die Miete gezahlt zu haben – eine glatte Lüge. Wegen ihm habe sie also insgesamt etwa 30 000 Euro Schulden.
Staatsanwaltschaft und Gericht hatten genug gehört. Der 30-Jährige wurde wegen Missbrauchs von Kreditkarten zu 50 Tagessätzen à 40 Euro Geldstrafe verurteilt. Kann er die 2000 Euro Strafe nicht aufbringen, kann er sie auch abarbeiten – oder im Gefängnis „abbrummen“.