Plettenberg. .
Aus einer Gaststätte rausgeflogen, hatte ein junger Plettenberger draußen gewütet und eine volle Bierflasche geworfen. Den Wirt hatte das „Geschoss“ am Kopf getroffen. Auch hatte der 20-Jährige einen Polizisten übel beleidigt. Seit dieser Woche steht er vor einer Berufungskammer des Hagener Landgerichts. Ziel: eine letzte Bewährungschance.
Vor genau einem Jahr war auf einer Hochzeitsfeier in der Gaststätte ein Streit entbrannt. Der junge Mann war letztlich rausgeflogen. Wütend darüber hatte er offenbar in dem Moment ausgeholt, als der Wirt in der Tür stand. Die Flasche hatte den Mann im Gesicht getroffen. Er hatte sich einen Jochbeinbruch und Prellungen zugezogen.
Ende April war es zu einem weiteren Zwischenfall gekommen. Nach einem lautstarken Streit des 20-Jährigen mit seiner Freundin hatten Nachbarn die Polizei gerufen. Einen der Beamten hatte er dann übel beleidigt.
Mitte Juni stand der der junge Plettenberger wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung vor dem Altenaer Amtsgericht. Den Polizisten beleidigt zu haben, das räumte er ein. Was den Flaschenwurf betraf, sprach er von einem Versehen. Er habe den Mann nicht treffen wollen. Die Flasche habe er gegen die Tür werfen wollen, weil er sauer gewesen sei. Den Wirt habe er überhaupt nicht sehen können. Zwei Zeugen schilderten anderes. Der 20-Jährige habe die Flasche erst geworfen, nachdem die Tür aufgegangen war.
Aussicht aufTherapieplatz
Der vorbestrafte und erst unlängst aus der Haft entlassene 20-Jährige, konnte das Gericht nicht überzeugen. Er wurde zu neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt und legte sofort Berufung ein.
Jetzt begann sein Verfahren vor dem Hagener Landgericht. Seine Verteidigerin: Ziel der Berufung sei eine Strafaussetzung zur Bewährung oder aber die Möglichkeit, dass eine Therapie auf die Strafe angerechnet wird. „Es hat sich durchaus etwas getan in der Zwischenzeit.“ Einmal in der Woche besuche ihr Mandant eine Gruppe des Blauen Kreuzes, werde ambulant therapiert, habe Aussicht auf einen stationären Therapieplatz.
Der Plettenberger selbst blieb bei seiner Version, den Wirt versehentlich getroffen zu haben. Die Kammer hörte den Geschädigten und die Freundin des Plettenbergers. Der Wirt konnte nicht sagen, ob ihn der Angeklagte mit Absicht getroffen hatte. Die Freundin des 20-Jährigen zeigte sich von einem Versehen überzeugt.