Altena. .

In Sachen Autokennzeichen fährt der Stadtrat in Altena auf Nostalgie-Kurs: Einstimmig stimmten die Mitglieder am Montag dafür, wieder die alten „AL“-Nummernschilder zuzulassen.

„Das ist ein Trend und aus touristischer Sicht für uns interessant“, fasste Bürgermeister Andreas Hollstein zusammen. Gleichwohl betonte er, dass die Rückkehr zum „AL“-Kennzeichen unbedingt kostenneutral sein müsse. Hollstein: „Wenn das Geld kosten würde, würde ich es für andere Zwecke ausgeben.“ Die defintive Entscheidung über die Neuerung liegt bei den Verkehrsministern. Zunächst gibt es in Altena – wie in anderen Städten schon geschehen – eine Umfrage. Dafür sind am 29. September Fachleute der Uni Heilbronn unterwegs.

Neue Satzung für Schwimmbad

Außerdem beschloss der Rat eine neue Satzung fürs Dahler Schwimmbad. Entscheidende Änderung: Die Altersgrenze für Kinder, die nur in Begleitung Erwachsener Zutritt haben, wurde von sieben auf acht Jahre erhöht. Das entspricht der laufenden Rechtsprechung.

Keine bessere Alternative

„Früher durfte man mit sechs Jahren allein ins Bad, wenn man das Freischwimmerabzeichen hatte“, merkte Uwe Scholz (CDU) mit Blick auf die eigene Kindheit an. Nicht glücklich war Bernhard Diel (FDP) mit der Formulierung, dass Leute mit „anstoßerregenden Krankheiten“ nicht das Bad-Gelände betreten dürfen. Doch auch hier galt: Juristisch gebe es keine bessere Alternative.