Essen. . Die kostspieligen Gutachten aus der Kanzlei des Krefelder Rechtsanwalts Lothar Vauth für die Duisburger Gesellschaft für Beschäftigungsförderung waren zum Teil wörtlich von Internetseiten anderer Rechtsanwälte abgeschrieben. Vauth war der Stadt Duisburg vom Innenminister Ralf Jäger empfohlen worden.

Der geistige Wert der umstrittenen Gutachten aus der Kanzlei des Krefelder Rechtsanwalts Lothar Vauth erscheint nach Recherchen der WAZ zweifelhaft. Zumindest eines der Papiere für die Duisburger Gesellschaft für Beschäftigungsförderung (GfB) steckt voller Abschriften aus dem Internet. (Hier geht's zum Gutachten.)

Gleich absatz- und seitenweise wurden Passagen von Internetseiten anderer Rechtsanwälte zu angeblich eigenständigen Papieren zusammenkopiert: nur wenige Worte wurden ausgetauscht.

Das besondere daran: Rechtsanwalt Vauth war der GfB von NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) empfohlen worden. Jäger ist Aufsichtsratschef der GfB. Insgesamt erstellte die Kanzlei Vauth für die kommunale Gesellschaft fünf Gutachten, und kassierte dafür insgesamt 17 374 Euro. Wenig später gingen vom Konto der Kanzlei falsch deklarierte Parteispenden in Höhe von 9000 Euro an die SPD Duisburg, deren Chef Jäger ist.

Für ihr Geld bekam die GfB wenig Neues: In einem Gutachten zu einer Sprachfördermaßnahme wertete ein Partner von Vauth eine detaillierte Stellungnahme des Duisburger Rechtsamtes aus. Und erweitere diese um Kopien aus dem Internet.

Wörtlich samt Quellenangaben

Die Beispiele sprechen für sich. Auf Seite vier des zwölfseitigen Gutachtens heißt es etwa: „Ein Betriebsübergang liegt vor, wenn ein neuer Rechtsträger die wirtschaftliche Einheit unter Wahrung von deren Identität fortführt.“ Der Satz und der gesamte Absatz stimmt wortwörtlich mit einem Text auf der Internetseite recht-in.de unter Verantwortung des Rechtsanwaltes Franz-Anton Plitt überein. Und zwar samt der dazugehörenden Quellenangaben.

Auf Seite fünf wird fast der gesamte Punkt III übernommen. Bis auf nebensächliche Abwandlungen findet sich der Text auf der Seite rae-wb.de der Anwälte Wolter und Brinkmann aus Oldenburg.

Der Punkt IV ist bis auf wenige Änderungen, fast komplett, kopiert aus dem bei Google zu findenden Buch von Markus Pfefferle „Der Betriebsübergang (§613a BGB) als Dealbreaker?“

Zitat von der Deutschen AnwaltCooperation

Punkt V stützt sich zum großen Teil auf Internetquellen. So wird aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes zitiert, das auch angegeben ist. Der Text ist aber genau so in einer Pressemitteilung der Seite dac.de der Deutschen AnwaltCooperation zu finden.

Die anderen Gutachten sind in ihrer geistigen Tiefe nicht weit von diesem weitgehend abgeschriebenen Papier entfernt. So werden in einem Papier zur Verteilung der Ge­schäfte zwischen den beiden GfB-Geschäftsführern ausführlich ein existierendes Or­ganigramm zitiert und nebensächliche Veränderungen angemerkt.