Essen. Das Grundgesetz hatte er vor sich aufgebaut, aber das nutzte dem 23 Jahre alten Duisburger nicht viel. Weil der Politikstudent sich am 17. November an einer nicht angemeldeten Bildungs-Demo in der Essener City beteiligt hatte, muss er 75 Euro Bußgeld bezahlen, entschied der Essener Amtsrichter Emmerich Zellhorn am Mittwoch.

Als „Essener Kinder-Kessel“ war die Aktion bezeichnet worden, nachdem die Demo vom 17. November 2009 aus dem Ruder lief. Für eine bessere Bildungspolitik wollten Schüler und Studenten auf die Straße gehen. Angemeldet hatte der Veranstalter 500 bis 1000 Teilnehmer für die Zeit von 8 bis 14 Uhr. Weil in der Fußgängerzone die Buden für den Weihnachtsmarkt aufgebaut waren, bestand die Polizei darauf, den Zug in einem Ring um die City zu leiten. Unter dieser Bedingung wurde die Demo nach dem Versammlungsrecht genehmigt.

3000 Demonstranten kamen, hielten sich nicht alle an die Auflagen, blockierten auch schon mal die Straße. Alles in allem lief es aber friedlich. Als der Veranstalter die Demo vorzeitig um zwölf Uhr auflöste, blieben einige in der Stadt. Ein Teil versuchte, in die Fußgängerzone zu kommen, wurde von der Polizei gehindert. Immer wieder wurden sie von den Beamten aufgefordert, sich zu entfernen. Dann lief die nach Polizeiangaben 500 bis 800 starke Gruppe aber über Hollestraße und Varnhorstkreisel zum Rathaus, wo sie von der Polizei eingeschlossen wurde. Kinder durften den „Kessel“ verlassen, von den älteren Teilnehmern nahm die Polizei die Personalien auf. Wegen der Ordnungswidrigkeit „unerlaubte Ansammlung“ schrieb die Polizei Bußgeldbescheide: 50 Euro für die Jugendlichen, 75 für die Erwachsenen. 59 Einsprüche landeten danach beim Amtsgericht. Einige wurden wieder zurückgezogen.

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Zwei Sitzungstage widmete Amtsrichter Zellhorn dem 23-jährigen Duisburger. Dessen Einlassung, er habe die Auflösung der Demo durch den Veranstalter und die mehrfachen Aufforderungen durch die Polizei schlicht nicht gehört und sich deshalb die gesamte Zeit über auf einer genehmigten Demonstration gewähnt, hielt Zellhorn für widerlegt. Im Gerichtssaal hatte er einen Video-Zusammenschnitt der Polizei gesehen, der ihn davon überzeugte. Die Darstellung des Beschuldigten sei in keiner Weise glaubhaft, sagte er. Überzeugt schien der Politikstudent zwar nicht. Er bedankte sich aber artig dafür, dass der Richter sich so viel Zeit genommen habe.