Düsseldorf. Ist die Schrift auf den Lakritz-Dropjes zu klein oder nicht? Haribo wehrt sich am Dienstag vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen eine einstweilige Verfügung. Ausgelöst hat den Rechtsstreit der Emmericher Konkurrent Katjes.

Seit Jahren pflegen die beiden Süßwarenhersteller Katjes und Haribo ihre Beziehungen - und zwar, indem sie sich regelmäßig vor Gericht zerren. Diesmal geht es um die Schrift auf der Tüte der Lakritz-Dropjes. Die ist nämlich nach Auffassung von Katjes zu klein und deshalb soll der Verkauf in der bisherigen Verpackung gestoppt werden. Also hat das Emmericher Unternehmen eine einstweillige Verfügung erwirkt. Diese prüft am Dienstag das Oberlandesgericht Düsseldorf. Dies teilte ein Gerichtssprecher mit. Das Düsseldorfer Landgericht hatte im Dezember vergangenen Jahres in erster Instanz eine entsprechende Verfügung bestätigt.

Ungeeignet für Kinder wegen hohem Salmiak-Anteil

Der Emmericher Süßwarenhersteller Katjes hat die einstweillige Verfügung gegen den Bonner Konkurrenten Haribo erwirkt. (Foto: Ingmar Kreienbrink)
Der Emmericher Süßwarenhersteller Katjes hat die einstweillige Verfügung gegen den Bonner Konkurrenten Haribo erwirkt. (Foto: Ingmar Kreienbrink) © NRZ

Auf der gelben Verpackung war bislang ein Kind auf einem Fahrrad und der Slogan «Haribo macht Kinder froh und Erwachsene ebenso» abgedruckt. Damit könnten die Käufer der Auffassung sein, es handele sich um eine normale Süßigkeit für Kinder, urteilte das Düsseldorfer Landgericht. Die Lakritz-«Dropjes» seien aber für Kinder wegen des hohen Salmiak-Anteils ungeeignet. Darauf werde allerdings nur in kleiner Schrift auf der Verpackung hingewiesen.

Der Haribo-Konkurrent Katjes hatte den Rechtsstreit am Düsseldorfer Landgericht ausgelöst und wegen «Wettbewerbsverzerrung» zunächst eine einstweilige Verfügung erwirkt. Dagegen hatte Haribo Widerspruch eingelegt.