Lünen. Ein 38-jähriger Mann aus Lünen war Anfang Oktober 2014 mit einer Axt auf zwei Fahrschüler losgegangen. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben. Sie spricht von einem vorsätzlichen Vollrausch.

Mit einer Axt hat ein 38-jähriger Lüner Anfang Oktober 2014 zwei Fahrschüler angegriffen. Nun steht fest: Der Mann muss sich vor Gericht verantworten. Da er zur Tatzeit völlig betrunken war und unter Drogeneinfluss stand, lautet der Vorwurf: vorsätzlicher Vollrausch.

Der Vorfall am 8. Oktober 2014 hatte viele Lüner geschockt: Ein 38-jähriger Mann war zur Mittagszeit vor der Fahrschule Europa an der Preußenstraße in Horstmar mit einer Axt auf zwei Fahrschüler losgegangen. Diese konnten die Attacke jedoch abwehren und verprügelten ihrerseits den Angreifer.

Bereits vor dem Axt-Angriff hatte der Lüner im Umfeld der Fahrschule gepöbelt. Unter Alkoholeinfluss warf er Bierflaschen auf vorbeifahrende Autos, beleidigte Passanten und beschädigte - ebenfalls mit einer Bierflasche - die Tür der Pfarrkirche Herz Mariä an der Preußenstraße.

Gutachter hält Mann nicht für schuldfähig

Der Lüner sitzt seither in Untersuchungshaft. Wie die Staatsanwaltschaft Dortmund im Dezember mitteilte, hat ein Experte ein psychiatrisches Gutachten über den Mann erstellt, mit dem dessen Schuldfähigkeit geklärt werden sollte.

Das Ergebnis gab Staatsanwalt Henner Kruse auf Anfrage am Mittwoch bekannt: Demnach hält der Gutachter den 38-Jährigen für nicht schuldfähig. Der Sachverständige könne nicht ausschließen, dass der unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehende Lüner zur Tatzeit unzurechnungsfähig gewesen sei und somit seine Handlungen nicht mehr habe steuern können.

Laut Staatsanwaltschaft hatte der Mann an besagtem Tag zeitweise über drei Promille Alkohol im Blut; auch Amphetamine und Cannabis soll er konsumiert haben.

Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben

Trotzdem hat die Staatsanwaltschaft Dortmund am 2. Januar Anklage gegen den Lüner erhoben: wegen vorsätzlichen Vollrausches. Dies ist ein sogenannter Auffangstraftatbestand. Danach kann laut Paragraph 323a des Strafgesetzbuches jemand bestraft werden, der sich "vorsätzlich oder fahrlässig" durch Alkohol oder Drogen in einen Rausch versetzt und in diesem Zustand eine Straftat begeht.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Lüner neben dem Axt-Angriff auch vor, die Angegriffenen beleidigt zu haben. Zudem werden dem Mann auch die Sachbeschädigung an der Kirche sowie das Werfen von Bierflaschen auf mehrere Autos vorgeworfen. Eine Bierflasche zerstörte die Frontscheibe eines Autos, eine zweite den Rückstrahler eines anderen Wagens.

Verhandlungstermin steht noch nicht fest

Staatsanwalt Henner Kruse hält es für wahrscheinlich, dass das Gericht die Unterbringung des Lüners in einer Entziehungsanstalt anordnet. "Wir gehen davon aus", so Kruse.

Wann vor einem Schöffengericht am Dortmunder Amtsgericht verhandelt wird, steht noch nicht fest, sagte Amtsgerichts-Sprecher Dr. Gerhard Breuer am Mittwoch. Seit dieser Woche liege die Akte beim Richter. Bis ein Termin anberaumt werde, könne es noch eine Weile dauern.