Berlin. Verbraucherschützer haben die Pläne der schwarz-roten Bundesregierung zum Schutz von Kleinanlegern vor hochriskanten und unseriösen Geldanlagen begrüßt. Matthieu Choblet vom Bundesverband der Verbraucherzentralen befürchtet dennoch, dass Medien nicht ausreichend ins Verbot einbezogen werden.

"Das Kleinanlegerschutzgesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung", sagte Matthieu Choblet vom Bundesverband der Verbraucherzentralen der Nachrichtenagentur dpa. Der Gesetzentwurf für schärfere Regeln auf dem sogenannten Grauen Kapitalmarkt soll heute vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Geplant ist, die Prospektpflicht auf fast alle Vermögensanlagen auszudehnen. Vorgesehen sind außerdem Vertriebs- und Werbebeschränkungen.

Geldanlagen etwa auf Basis unseriöser "Schneeballsysteme" könnten so eingedämmt und "schwarze Schafe" zurückgedrängt werden, sagte Verbraucherschützer Choblet. Die Anbieter müssten künftig mehr Informationen offenlegen. So könne vermieden werden, dass frisches Geld neuer Anleger nur für alte Verbindlichkeiten des bereits hoch verschuldeten Anbieters solcher "Schneeballsysteme" genutzt werde.

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Medien werden möglicherweise nicht genug ins Verbot einbezogen

Die künftigen Werbebeschränkungen für öffentliche Angebote von Vermögensanlagen sollten allerdings stärker ausfallen. Zwar dürfe nicht mehr in Bussen und U-Bahnen geworben werden, sagte Choblet. Jedoch befürchteten die Verbraucherzentralen, dass Medien nicht ausreichend ins Verbot einbezogen werden.

Dass der kollektive Verbraucherschutz in den Aufgabenbereich der Finanzaufsicht Bafin fällt, ist aus Sicht der Verbraucherzentralen positiv. Ausnahmen bei der Prospekthaftpflicht etwa für Genossenschaften oder neue Branchen wie das "Crowdfunding" - also das Kapitalsammeln per Internet - sind laut Choblet nachvollziehbar: "Aus unserer Sicht wird die Sache dadurch aber nicht leichter." (dpa)