Hamm. . Wer im Auto mit dem Handy am Ohr erwischt wird, dem kann unter Umständen auch ein mehrwöchiges Fahrverbot drohen. Das ergibt sich aus einem Urteil, das das Oberlandesgericht Hamm am Freitag veröffentlicht hat.

Beim Autofahren telefonieren ist teuer - wenn man mit dem Handy am Ohr erwischt wird. Ein Außendienst-Mitarbeiter, der im Februar 2013 in Bad Salzuflen mit dem Hörer des Autotelefons der Polizei ins Auge fiel, muss deshalb sogar seinen Führerschein für ein paar Wochen abgeben.

Vor allem, wer öfter mit dem Handy im Auto telefoniert, sollte die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm zu denken geben: Denn der ertappte 27-jährige Vertriebsmitarbeiter aus Hannover war schon zuvor bereits dreimal beim verbotenen Telefonieren beim Autofahren erwischt worden. Für den 3. Senat für Bußgeldsachen beim OLG Hamm ein klarer Fall von "mangelnder Rechtstreue".

Fahrer erwies sich im Verkehr als mehrfach uneinsichtig

Die Richter bestätigten deshalb die Entscheidung des Amtsgerichts Lemgo, den Autofahrer härter als üblich zu bestrafen. 80 Euro Geldbuße und vier Wochen Fahrverbot sind damit rechtskräftig. Die Beschwerde des 27-Jährigen wurde vom OLG abgewiesen.

Mit der Geldbuße alleine habe der Verkehrsverstoß "nicht angemessen geahndet werden können", begründeten die Richter in Hamm. Ein Fahrverbot könne auch "wegen beharrlicher Rechtsverletzung erlassen werden". Der 27-Jährige habe diese Beharrlichkeit jedenfalls erwiesen, da er "im engen Abstand von weniger als zwölf Monaten" dreimal mit dem Handy am Ohr beim Autofahren erwischt worden war. Zudem sei er innerhalb von zweieinhalb Jahren dreimal wegen Rasens rechtskräftig verurteilt worden - und zwar zu jeweils einem Monat Fahrverbot. Alle Taten zusammen "offenbarten eine auf mangelnder Verkehrsdisziplin beruhende Unrechtskontinuität", erklärten die Richter. (dae/WE)

Das Urteil (Az. 3 RBs 256/13) ist rechtskräftig.