München. Verkehrsregeln sind in jedem Land verschieden. Um unangenehme und teure Mitbringsel aus dem Urlaub zu vermeiden, sollten Autofahrer die besonderen Verkehrsregeln des Gastlandes kennen. Einen schnellen Überblick über die Besonderheiten der beliebtesten Reiseländern gibt eine Liste der Bußgelder, die der ADAC zusammengestellt hat.
Jedes Land hat seine besonderen Verkehrsregeln. Die sollten Auto-Urlauber kennen, um unliebsame Souvenirs der teuren Sorte zu vermeiden, mahnt der ADAC. "Tempoverstöße oder Alkohol am Steuer können in vielen Urlaubsländern sehr schnell sehr teuer werden", weiß Katharina Bauer vom ADAC in München. Auf seiner Website adac.de hat der Autoclub eine Liste der Bußgelder in den wichtigsten Reiseländern zusammengestellt.
So kostet in Frankreich beispielsweise ein Tempoverstoß von 20 Kilometern pro Stunde ab 135 Euro. Hierzulande wird dies mit bis zu 35 Euro geahndet. Wird man in Deutschland ohne Gurt erwischt, werden 30 Euro fällig - in den Niederlanden 120 Euro. Das benachbarte Königreich hat generell seinen Bußgeldkatalog verschärft und zum Jahresbeginn die Bußgelder im Schnitt um bis zu 40 Prozent angehoben. Unangefochtene Spitzenreiter sind aber nach wie vor die skandinavischen Länder, allen voran Norwegen. "Dort müssen Raser mit einem Bußgeld von Minimum 465 Euro rechnen", sagt Katharina Bauer, und "wenn Autofahrer eine rote Ampel überfahren oder unerlaubt überholen, sind 670 Euro fällig". Wer sich betrunken hinter das Steuer setze, dem drohten mindestens 770 Euro, im Einzelfall auch mal Gefängnis.
In Italien wird das Auto enteignet
Die jeweiligen Promillebestimmungen sollte jeder Autofahrer im Auge behalten, einige Promillegrenzen haben sich geändert. In Irland wurde der Wert von 0,8 auf 0,5 Promille gesenkt. In Estland wiederum dürfen Fahrzeugführer nun mit 0,2 Promille Alkohol im Blut noch fahren, vorher galt dort absolutes Alkoholverbot hinterm Steuer.
Auch in südeuropäischen Ländern drohen Verkehrssündern hohe Strafen, insbesondere bei Alkohol am Steuer und bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. "In Italien wird bei einer Blutalkoholkonzentration des Fahrers von mindestens 1,5 Promille das Kfz enteignet, sofern Fahrer und Eigentümer identisch sind", warnt die ADAC-Mitarbeiterin. Zudem würden dort für bestimmte Verstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen nachts zwischen 22.00 und 7.00 Uhr um ein Drittel höhere Beträge erhoben.
Punkte in Flensburg gibt es nicht
Zu den Feinheiten nationaler Bestimmungen gehört auch der Einsatz von Radarwarnern. In Belgien drohen bei Benutzung Geldstrafen oder eine Haftstrafe von 15 Tagen bis drei Monaten. Im Wiederholungsfalle verdoppelt sich die Strafe. Das Gerät wird eingezogen und vernichtet. Navigationssysteme mit POI-Funktion sind jedoch erlaubt. Außerdem sollten Reisende wissen, dass in einigen Ländern die Geldbuße erheblich steigt, wenn sie nicht umgehend bezahlt werden. Beispielsweise verdoppeln sich laut ADAC in Griechenland die ohnehin hohen Bußgelder, wenn Verkehrssünder nicht innerhalb von zehn Tagen die Rechnung begleichen. So kann ein Überholverstoß nach Ablauf dieser Frist 700 Euro kosten.
Und die Zeiten, in denen man ausländische Bußgeldbescheide einfach beiseitelegte, sind ebenfalls vorbei. Seit 2010 würden nicht bezahlte Bußgelder aus den anderen 26 EU-Ländern hierzulande vollstreckt, wenn das Bußgeld inklusive Verfahrensgebühren mindestens 70 Euro betrage", erinnert Katharina Bauer. Die gute Nachricht: Einen Punkteeintrag im Flensburger Verkehrszentralregister gibt es für Verkehrsverstöße im Ausland nicht.
dapd