Kornwestheim. Nicht immer sind verführerisch klingende Leasingangebote die beste Wahl. Hier gibt's Tipps vom Fachanwalt, wie man mit Hilfe spezieller Versicherungen das Restwertrisiko verringen kann - und wie man mit etwas Geschick sogar Gewinn macht.
Mit Leasingangeboten kurbeln Autohersteller und -importeure traditionell im Frühjahr ihr Geschäft an. Da gibt es beispielsweise den Fiat Freemont Urban für monatlich 199 Euro oder den Mazda3 ab 79 Euro pro Monat. Doch Leasing ist ein Geschäft, bei dem es Manches zu beachten gibt, vor allem für Privatleute.
"Man sollte sehr genau kalkulieren, ob sich das lohnt", sagt der auf Verkehrsrecht spezialisierte Anwalt Michael Winter aus Kornwestheim. Manchmal sei Barzahlung oder eine konventionelle Finanzierung die bessere Lösung. Leasing bedeute, ein Fahrzeug in Form der Miete oder Pacht gegen eine monatliche Zahlung zur Nutzung überlassen zu bekommen, erläutert der Rechtsanwalt. Regelmäßig muss der Kunde - der Leasingnehmer - Steuern, Versicherung, Wartung, Instandhaltung und Ähnliches selbst tragen. Ausgenommen davon sind sogenannte Full-Service-Leasing - Angebote, die auch diese Kosten beinhalten. Wie auch immer, beim Leasing gehört das Fahrzeug der Leasinggesellschaft.
Man kann Gewinn machen
"Gelingt es jemanden, sein Vermögen zu besseren Konditionen anzulegen, als die Leasinggesellschaft für die Nutzung fordert, ist Leasing sicherlich eine interessante Variante, gleichfalls, wenn die Zinsen für ein Bankdarlehen höher als die Leasingkosten sind", skizziert Winter die Vorzüge der Finanzierung. Gleiches gelte, wenn beispielsweise der Restwert des Fahrzeugs deutlich geringer als sein Marktwert sei und der Leasingnehmer am Ende der Vertragslaufzeit das Fahrzeug erwerben und zum tatsächlichen Marktwert verkaufen könne. Hierbei mache er Gewinn. Leasingverträge laufen üblicherweise drei bis vier Jahre.
"Vor Abschluss eines Leasingvertrages sollte man sich gut überlegen, ob man einen sogenannten Kilometervertrag oder einen sogenannten Restwertvertrag abschließt", gibt der Rechtsanwalt zu bedenken. Bei der ersten Variante werde bei Vertragsbeginn verbindlich eine Laufleistung festgelegt. Solange man diese nicht überschreite, entstünden dem Leasingnehmer keine zusätzlichen Kosten oder Risiken wie die Entwicklung auf dem Gebrauchtwagenmarkt.
Winter sagt: "Der Leasingnehmer gibt am Ende der Zeit das Fahrzeug an den Leasinggeber zurück, und das war es." Fährt man hingegen mehr als die vereinbarten Kilometer, müsse man für diese einen bestimmten Satz bezahlen. Werde hingegen weniger gefahren, erhalte man einen - allerdings deutlich niedrigeren - Satz als Gutschrift. "Bei der zweiten Variante wird bei Beginn des Vertrages ein nach Vertragsende erzielbarer Restwert für das Fahrzeug kalkuliert", erläutert Winter. Erreiche der Leasinggeber, nachdem er das Fahrzeug zurückerhalten habe, diesen am Markt nicht, müsse der Leasingnehmer für die Differenz eintreten, also nachzahlen.
Vorsicht vor der Lücke
"Schwierigkeiten gibt es immer wieder mit dem Begriff des so genannten Andienungsrechts", sagt der Jurist. "Fälschlicherweise wird nämlich darunter verstanden, der Leasingnehmer habe das Recht, am Ende der Vertragslaufzeit das Auto vom Leasinggeber zu erwerben." Richtig sei jedoch genau das Gegenteil. Falls der Leasinggeber bei Laufzeitende niemanden finde, der bereit sei, das Fahrzeug zum kalkulierten Restwert anzukaufen, habe er das Recht, das Objekt seinem Kunden "anzudienen". Im Klartext: Der Leasinggeber könne seinen Kunden zwingen, das Fahrzeug zum kalkulierten Restwert zu übernehmen. Sollte sich hierbei ergeben, dass der Verkehrswert am Vertragsende höher sei, als der kalkulierte Restwert, könne der Leasinggeber den höheren Preis verlangen.
Problematisch ist nach Winters Erfahrungen immer wieder auch eine vorzeitige Vertragskündigung: "Hier entstehen dem Leasingnehmer meist deutliche Nachteile, man sollte also gut überlegen, ob man tatsächlich willens und in der Lage ist, einen solchen Vertrag für eine längere Laufzeit zu schließen." Und zur weiteren Risikominimierung empfiehlt Winter den Abschluss einer GAP-Versicherung (gap - englisch für Lücke): "Der GAP-Schutz sichert Sie bei Fahrzeugdiebstahl oder Totalschaden ab. Der Differenzbetrag zwischen dem Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs und dem aktuellen Ablösewert Ihres Leasingvertrags wird durch den GAP-Schutz ersetzt." (dapd)