Köln. E-bikes erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Doch wissen viele nicht, man beispielsweise mit Pedelecs vernünftig bremst. Ralf Arndt vom TÜV Rheinland klärt über die richtige Handhabung auf.

Pedelec-Fahren sollte geübt werden. Wer mit einem solchen Zweirad liebäugelt, sollte vor dem Kauf unbedingt eine Probefahrt machen. "Da Pedelecs schneller ein hohes Tempo erreichen, stellen sie gerade für ungeübte oder ältere Radler ein erhöhtes Risiko dar", sagt der E-Bike-Experte Ralf Arndt vom TÜV Rheinland in Köln. "Fehleinschätzungen der Geschwindigkeit führen dann schnell zu einem Crash."

Aber auch für Autofahrer bergen die flotten Flitzer ungewohnte Gefahren, weil es schwieriger zu erkennen ist, wie schnell ein Radler unterwegs ist. "Auch ein Senior auf einem Citybike kann jetzt dank Elektrounterstützung viel schneller auftauchen, als aus der Erfahrung gelernt", sagt der Leiter der Unfallforschung der Versicherer (UDV), Siegfried Brockmann. Unfallgefahren drohten zudem durch die Technik, etwa durch ein Nachlaufen des Motors bei Pedalstillstand. Das heißt, selbst wenn der Fahrer nicht mehr tritt, schiebt der Antrieb weiter."Deshalb ist vor dem Kauf eine Probefahrt besonders wichtig", rät der Fachmann: "Nur so lassen sich Fahr- und Bremsverhalten, Benutzerfreundlichkeit sowie individuelle Einstellungsmöglichkeiten herausfinden."

Gesetzliche Bestimmungen beachten

Generell empfiehlt Arndt allen Fahrern eines E-Bikes, sich unbedingt mit einem Fahrradhelm zu schützen, der über das Zeichen für geprüfte Sicherheit verfügt. Gegenüber normalen Fahrrädern sind Pedelecs durch höhere Durchschnittsgeschwindigkeiten, härtere Bremsbelastungen, mehr Gewicht und zusätzliche Motor-Antriebsdrehmomente erheblich größeren Belastungen ausgesetzt. Daher sollten Käufer unbedingt auf das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit achten.

Dieses Qualitätslabel stellt sicher, dass alle Komponenten wie Rahmen, Gabel, Lenker und Bremsen einer mechanischen, elektrischen und chemischen Prüfung unterzogen wurden. "Die ausgewogensten Fahreigenschaften haben übrigens Pedelecs mit Mittelmotor am Tretlager", schildert Arndt seine Erfahrungen: "Hier können die Räder weder durchdrehen noch wegrutschen." Obwohl alle handelsüblichen Bremsen den erhöhten Anforderungen weitgehend entsprechen, empfiehlt der Experte bei hohem Gesamtgewicht (Fahrrad, Fahrer, Zuladung) eher hydraulische Stopper als mechanische Systeme.

Versicherungsfrage klären

Mit Sicherheit dürfte ein Pedelec auf so manchem Weihnachtswunschzettel stehen und sei es für den eigenen Fahrspaß. Für dieses Jahr rechnet der Zweirad-Industrie-Verband mit einem Absatz von 300.000 elektrisch unterstützten Fahrrädern, 100.000 mehr als im Vorjahr. Den größten Anteil von rund 95 Prozent haben dabei die sogenannten Pedelecs: Fahrräder mit Tretunterstützung, die es aber in verschiedenen Varianten gibt. Die meisten Pedelecs haben eine Motorleistung bis 250 Watt, und bei Tempo 25 schaltet die Tretunterstützung automatisch ab. Dann gelten sie als Fahrräder und unterliegen nicht der Versicherungspflicht.

Mindestalter von 15 Jahren erforderlich

Pedelecs gibt es auch mit elektrischer Anfahrhilfe, was noch komfortabler ist. Dann können Biker ohne Muskelkraft anfahren. Aber für diese Pedelecs gilt bei der Benutzung ein Mindestalter von 15 Jahren. Außerdem ist für alle Fahrer, die ab dem 1. April 1965 geboren sind und keinen Führerschein besitzen, eine Mofaprüfbescheinigung vorgeschrieben.

"Wegen der Begrenzung der Anfahrhilfe auf sechs Kilometer pro Stunde bleiben solche Pedelecs jedoch zulassungsfrei und benötigen kein Versicherungskennzeichen", erläutert der TÜV-Fachmann. Beim Versicherungsschutz sei jedoch zu beachten, dass nicht alle Haftpflichtversicherungen solche Pedelecs mit einbeziehen. "Um im Schadensfall unliebsame Überraschungen zu vermeiden, sollten Fahrer dieser Pedelecs unbedingt vorab klären, ob das Rad auch tatsächlich versichert ist", empfiehlt Arndt.

Noch anders sieht die Lage bei schnelleren Pedelecs aus, deshalb sollte man sich vor dem Kauf genau beraten lassen. Denn bei diesen Rädern bleibt die Tretunterstützung bis 45 Kilometer pro Stunde erhalten, und Fahrer von solchen Pedelecs mit bis zu 500 Watt starken Motoren brauchen immer eine Mofaprüfbescheinigung. Sie müssen also mindestens 15 Jahre alt sein. Diese Pedelecs gelten als Kleinkrafträder, benötigen Versicherungskennzeichen und Betriebserlaubnis. Radwege sind in der Regel tabu. Ausnahme: das Schild "Mofas frei". (dapd)