Erfurt.. Die Zahl der Autofahrer die unter Drogeneinfluss beim fahren erwischt werden steigt. Laut Verkehrspsychologe Don DeVol seien sich nur weniger über die möglichen Folgen im klaren. Schon die erste Drogenfahrt kann einen “Idiotentest“ nach sich ziehen.

Immer häufiger werden motorisierte Verkehrsteilnehmer, insbesondere Jugendliche, beim Fahren unter Einfluss berauschender Substanzen ertappt. "Die zumeist jungen Fahrer sind sich der Folgen oftmals nicht bewusst", sagt der Verkehrspsychologe des TÜV Thüringen, Don DeVol.

Die wenigsten Drogenkonsumenten wüssten, dass schon ab der ersten Drogenfahrt die Fahrerlaubnis entzogen und für die Neuerteilung eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung angeordnet wird.

Designerdrogen spielen nur noch untergeordnete Rolle

Laut der Untersuchung "Illegale Drogen im Straßenverkehr", die die Unfallforschung der Versicherer (UDV) in Schulen und bei Tanzveranstaltungen im städtischen und im ländlichen Raum durchführen ließ, spielen sogenannte Designerdrogen heutzutage nur noch eine untergeordnete Rolle, ebenso wie LSD oder Kokain.

Schwerpunkt bei der Untersuchung 2010 waren Cannabis und Marihuana, oft gemeinsam konsumiert mit Alkohol. So hatten von den knapp 400 Befragten 99 Prozent Kontakt mit Alkohol und 64 Prozent mit Cannabis. Laut Verkehrsunfallstatistik 2010 stieg allein in Thüringen die Zahl der Verkehrsunfälle unter Drogeneinfluss um 17,6 Prozent.

"Drogenkonsumenten drohen nicht nur bußgeld- oder strafrechtliche Konsequenzen, wenn sie am Steuer erwischt wurden. Je nach Lage der Dinge muss man sich auf einschneidende Maßnahmen seiner Fahrerlaubnisbehörde, also der Führerscheinstelle, einrichten", sagt der auf Verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Michael Winter aus Kornwestheim. Die Palette reiche von einer einfachen ärztlichen Untersuchung bis hin zur MPU vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

Eine Gefahr für sich und Andere

Neben einer Strafverfolgung drohten körperliche Abhängigkeit, Jobverlust und sozialer Abstieg, betont der Verkehrspsychologe DeVol. "Viele sind sich nicht darüber im Klaren, dass Drogen hinterm Steuer nicht nur verboten sind, sondern auch eine Gefahr für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer darstellen."

DeVol warnt: "Das gefährliche an Rauschgiften ist, dass der Konsument keinen Überblick über die eingenommene Dosis hat. Die das Bewusstsein erweiternde und sehr unterschiedlich nachlassende Wirkung der verschiedenen berauschenden Substanzen macht es für den Drogenkonsumenten unmöglich, zwischen Konsum und der Teilnahme am Straßenverkehr zu unterscheiden."

Selbst das oftmals verharmloste Cannabis habe nach der Einnahme eine vollständige Fahruntüchtigkeit zur Folge. "Es kommt zu einer Herabsetzung des Reaktionsvermögens, das Einschätzen von Geschwindigkeit und Entfernung wird durch die Rauschwirkung komplett gestört. Der Verlust von Zeit- und Raumgefühl sowie Sinnestäuschungen sind unvermeidlich", schildert DeVol die Folgen.

Mehr Kontrolle

Rechtlich gilt für Cannabis ein Grenzwert von mindestens 1,0 Nanogramm THC pro Mililiter Blut. Tetrahydrocannabinol (THC) ist Hauptwirkstoff der Hanfpflanze (Cannabis). Selbst bei Unterschreiten des Grenzwerts kann ein Eintrag in der Führerscheinakte erfolgen.

Fahrer, die ein weiteres Mal mit Drogen am Steuer erwischt werden, müssen unter Umständen durch ein Drogenscreening nachweisen, dass keine Drogenabhängigkeit, kein Drogenmissbrauch beziehungsweise kein gewohnheitsmäßiger Konsum vorliegt. Von Drogenauffälligen werden zudem mehrere gerichtsverwertbare Urin- beziehungsweise Haaranalysen über einen Zeitraum von einem halben bis zu einem Jahr gefordert.

Angesichts der hohen Dunkelziffer hält UDV-Leiter Siegfried Brockmann Aufklärung und Appelle nicht mehr für ausreichend. "Deshalb muss eher mehr als weniger kontrolliert werden", sagt Brockmann. (dapd)